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Artikel 4 · BT-Drs. 19/4459 · S. 49

Zu Artikel 4 (Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, WaStrG)

  Zu Artikel 4 (Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, WaStrG)



  Zu Nummer 1 (§ 14 Absatz 2 WaStrG)

  Zu Buchstabe a (§ 14 Absatz 2 Satz 1 WaStrG)

  Der Wegfall des Zustimmungserfordernisses trägt zur Planungsbeschleunigung bei, da das
  Verfahren um einen Verfahrensschritt und eine Schnittstelle reduziert wird. Das Zustim-
  mungserfordernis diente der Kontrolle des nachgeordneten Geschäftsbereichs des Ministeri-
  ums, insbesondere aus übergeordneten Gesichtspunkten. Bei den wenigen vorläufigen Anord-
Drucksache 19/4459                             – 48 –       Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



 nungen, die seit Inkrafttreten des Bundeswasserstraßengesetzes erlassen wurden, haben über-
 geordnete Gesichtspunkte aber in keinem Fall eine Rolle gespielt. Dieser zusätzliche Verfah-
 rensschritt ist daher nicht mehr gerechtfertigt.

 Der Begriff der Teilmaßnahmen erfasst bei restriktiver Auslegung nur solche Maßnahmen,
 die tatsächlich Teil der Baumaßnahme als solche sind. Vorbereitende Maßnahmen wie z. B.
 Baugrunduntersuchungen oder Maßnahmen zur Feststellung planungsrelevanter Tierarten wä-
 ren davon nicht in jedem Fall erfasst. Da aber die Notwendigkeit bestehen kann, auch solche
 vorbereitenden Maßnahmen vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durchzuführen, wird
 die Vorschrift entsprechend erweitert.

 Zu Buchstabe b (§ 14 Absatz 2 Satz 2 WaStrG)

 Folgeänderung zu Buchstabe a.

 Zu Buchstabe c (§ 14 Absatz 2 Satz 5 WaStrG)

 Die Sechs-Monats-Frist für den Beginn mit der Durchführung der Maßnahmen ist mit Blick
 auf die vergaberechtlichen Vorschriften mit ihren mehrstufigen Rechtsschutzmöglichkeiten
 vielfach kaum einzuhalten. Um im Interesse einer Planungsbeschleunigung zu vermeiden,
 dass aus diesem Grund schon gar kein Antrag auf eine vorläufi

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 81.470 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4459, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 101.094–182.564 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 51b9a799f86f1d5e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP