Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/4459 · S. 48
Zu Artikel 3 (Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes, BEVVG)
Zu Artikel 3 (Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes, BEVVG) Zu Nummer 1 (§ 3 Absatz 2 BEVVG) Zur Straffung des Genehmigungserfahrens wird das Eisenbahn-Bundesamt sowohl Planfest- stellungs- als auch Anhörungsbehörde für die Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes. Dies entspricht den Regelungen des § 14 Absatz 1 Satz 3 Halbsatz 1 WaStrG sowie §§ 21, 22 und 24 NABEG. Gleichartige Teilaufgaben können auf diese Weise gebündelt werden, Verwaltungsinstanzen entfallen, und Verfahrensabläufe werden optimiert. Weitere Ziele sind die Einführung von einheitlichen Standards im Verfahren sowie einer bundesweit einheitlichen Arbeitsumgebung zwischen Planfeststellungsbehörde und Vorhabenträger. Auch die Transparenz der Verfahren- sabläufe soll erhöht werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/4459 Auch mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung ist es sinnvoll, die Zuständigkeit für beide Verfahren in einer Behörde zu bündeln, damit die Genehmigungsbehörde in die Lage versetzt wird, digitale Planungen des Vorhabenträgers in beiden Verfahrensebenen weiterzubearbei- ten. Hierdurch sowie durch die bundesweite Einheitlichkeit von Verfahrensschritten soll ein hoher Qualitätsstandard dauerhaft sichergestellt werden. Durch den seit 1994 eingerichteten dezentralen Aufbau des Eisenbahn-Bundesamtes mit Au- ßenstellen in den Bundesländern kann auch den regionalen Besonderheiten Rechnung getra- gen werden. Die seit über 20 Jahren gewachsene Verwaltungskompetenz stellt zudem eine Vermittlung zwischen regionaler und überregionaler Zielsetzung von Neu- und Ausbauvorha- ben sicher. Zudem macht der Gesetzgeber durch die Regelung im WaStrG und im NABEG deutlich, dass die Anhörung durch
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.418 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/4459, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 98.676–101.094 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 51b9a799f86f1d5e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP