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Artikel 2 · BT-Drs. 19/4459 · S. 37

Zu Artikel 2 (Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, AEG)

  Zu Artikel 2 (Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, AEG)



  Zu Nummer 1 (§ 17a (neu) AEG)

  Die Vorschrift übernimmt die Regelungen des § 29 NABEG. Erfahrungen aus dem Energie-
  bereich zeigen, dass die Einbeziehung von privaten Dritten zu einer Straffung und Bündelung
  der Abläufe in Genehmigungsverfahren führen kann.

  Zu Satz 1

  Die Vorschrift sieht für die Vorbereitung und Durchführung bestimmter Verfahrensschritte
  den fakultativen Einsatz eines Dritten vor, den Projektmanager. Seine Beauftragung erfolgt
  auf Vorschlag oder mit Zustimmung des Vorhabenträgers und auf dessen Kosten. Ein von der
  Anhörungsbehörde Beauftragter und vom Vorhabenträger finanzierter Projektmanager kann
  alle notwendigen Koordinierungsfunktionen übernehmen, die nicht unmittelbar in den Kern
  des Abwägungsvorgangs vorstoßen. Dazu gehören jedenfalls die aufgeführten Tätigkeiten;
  die Liste ist nicht abschließend.

  Zu Satz 2

  Die Vorschrift stellt klar, dass die Anhörungsbehörde die abschließende Stellungnahme ab-
  gibt, auch wenn sie sich den Abschlussbericht nach Nummer 4 vorbereiten lassen kann.
Drucksache 19/4459                           – 36 –         Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



 Zu Satz 3

 Nach dieser Vorschrift liegt die Entscheidung über den Planfeststellungsantrag allein bei der
 Planfeststellungsbehörde. Aus dieser Regelung wird neben der beispielhaften Aufzählung in
 Satz 1 noch einmal deutlich, dass der Projektmanager den Entscheidungsprozess unterstützt,
 aber nicht an den eigentlichen Entscheidungen mitwirken darf. Die Öffnung für mögliche Tä-
 tigkeiten des Projektmanagers, die in Satz 1 durch den Einschub „Vorbereitung und Durch-
 führung von Verfahrensschritten, insbesondere“ erreicht wird, wird in Satz 3 insofern einge-
 grenzt, als 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 26.258 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4459, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 72.418–98.676 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 51b9a799f86f1d5e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP