Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/4455 · S. 46
Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a § 3 Nummer 34 Der gesetzliche Rahmen für Gesundheitsförderung, Prävention und betriebliche Gesundheitsvorsorge hat sich durch das Präventionsgesetz vom 17. Juli 2015, BGBl. I S. 1368 verändert. Unter anderem wurde auch ein Zerti- fizierungsverfahren für die förderungswürdigen Maßnahmen zur individuellen, verhaltensbezogenen Prävention durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen eingeführt. Der geltende § 3 Nummer 34 EStG, der die steuerfreien Arbeitgeberleistungen im Bereich der betrieblichen Ge- sundheitsförderung regelt, enthält noch einen Verweis auf die alten Regelungen der §§ 20 und 20a SGB V. Die Anpassung durch das Präventionsgesetz ist bislang nicht nachvollzogen worden. Die vorliegende Änderung ver- weist nun zutreffend auf die §§ 20 und 20b SGB V. Danach fallen gesundheitsförderliche Maßnahmen in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung), die den vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V festgelegten Kriterien entsprechen sowie Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention, die nach § 20 Absatz 2 Satz 2 SGB V zertifiziert sind, unter die Steuerbefreiung des § 3 Nummer 34 EStG. Der Spitzenverband der Krankenkassen bestimmt nach § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB V unter anderem die Qualitäts- kriterien für Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung. Zudem bestimmt er die Anforderun- gen und ein einheitliches Verfahren für die Zertifizierung von Leistungsangeboten durch die Krankenkassen. Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention, die nicht zertifiziert sind, dürfen die Krankenkassen nicht er- bringen. Damit können insbesondere die Qualität und die Förderung der Wirksamkeit von Gesundheitsleistungen sichergestellt werden. Die Z
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 23.506 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/4455, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 125.832–149.338 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 8a1cf485ed904321….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP