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Artikel 5 · BT-Drs. 19/4453 · S. 62

Zu Artikel 5 (Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung)

Zu Artikel 5 (Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung)
Zu Nummer 1
(Zu § 1)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Einfügung von Teil 2 in die Rechtsverordnung.

Zu Nummer 2
(Zu § 8)
Das Verfahren der Übermittlung der für die Auswertung der Wirkungen des Krankenhausstrukturfonds notwen-
digen Unterlagen wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung gestrafft. Künftig sind diese Unterlagen von
den Ländern einheitlich an das BVA zu übermitteln und werden von diesem gebündelt an die mit der Auswertung
beauftragte Stelle weitergeleitet.

Zu Nummer 3
(Zu § 10)
Die Regelungen zur Durchführung des Krankenhausstrukturfonds für den Zeitraum ab 2019 werden im Zweiten
Teil der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung geregelt.

Zu Nummer 4
(Zu den §§ 11 bis 18)
Zu § 11
Die Vorschrift regelt die Einzelheiten zu den ab dem Jahr 2019 förderungsfähigen Vorhaben. Die strukturverbes-
sernden Wirkungen insbesondere der neuen Fördertatbestände können dazu beitragen, die Zahl ausgebildeter Pfle-
gekräfte zu vergrößern und das vorhandene Pflegepersonal effizienter einzusetzen. Auf diese Weise kann durch
die Ausgestaltung des fortgeführten Krankenhausstrukturfonds ein Beitrag zur Verbesserung der pflegerischen
Versorgung geleistet werden.
Nach Nummer 1 sind die dauerhafte Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen akutstationärer Versor-
gungseinrichtungen eines Krankenhauses weiterhin förderungsfähig. Insoweit gilt die bisherige Rechtslage fort.
Wegen der pauschalierten Berechnung der im Fall einer Schließung förderungsfähigen Kosten (vgl. § 12 Absatz 1
Nummer 1), ist es künftig nicht mehr erforderlich, dass mindestens eine Abteilung eines Krankenhauses geschlos-
sen wird. Dies trägt zur Verwaltungsvereinfachung bei.
Nummer 2 fokussiert die Förderung von wettbewerbs

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.140 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4453, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 225.908–243.048 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert a61579d8f13fdc73….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP