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Artikel 4 · BT-Drs. 19/4453 · S. 61

Zu Artikel 4 (Änderung der Bundespflegesatzverordnung)

Zu Artikel 4 (Änderung der Bundespflegesatzverordnung)
Zu Nummer 1
(Zu § 3)
Durch die Regelung wird die vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen beim Pflegepersonal für psychi-
atrische und psychosomatische Krankenhäuser und Fachabteilungen umgesetzt. Durch die insoweit verbesserte
Tarifrefinanzierung steigt der Prozentsatz, um den der Gesamtbetrag nach § 3 Absatz 2 oder Absatz 3 zu erhöhen
ist, gegenüber der bisherigen, für alle Berufsgruppen hälftigen Tarifrefinanzierung an. Eine Erhöhung der Erlös-
summe, die sowohl Personal- als auch Sachkosten umfasst, um 55 Prozent der Erhöhungsrate entspricht einer
vollständigen Tarifrefinanzierung beim Pflegepersonal und einer – bereits bislang geltenden – hälftigen Tarifre-
finanzierung für den übrigen nichtärztlichen und für den ärztlichen Personalbereich. Dabei sind die unterschied-
lichen Anteile der drei Personalbereiche an den Gesamtpersonalkosten berücksichtigt.
Die vollständige Tarifrefinanzierung gilt für das Pflegepersonal unabhängig von seinem konkreten Einsatzgebiet
im Krankenhaus. Auf die weiteren Ausführungen im Zusammenhang mit der Neufassung von § 10 Absatz 5
Satz 2 KHEntgG wird verwiesen.

Zu Nummer 2
(Zu § 11)

Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeregelung zur Einführung der vollständigen Tarifrefinanzierung für das Pflegeper-
sonal. Um sicherzustellen, dass ein psychiatrisches oder psychosomatisches Krankenhaus die zusätzlichen Mittel,
die es auf Grund der vollständigen Tarifrefinanzierung für das Pflegepersonal erhält, auch zur Finanzierung von
Pflegepersonal einsetzt, sind nicht zweckentsprechend verwendete Mittel zurückzuzahlen. Dies haben die Ver-
tragsparteien nach § 11 im Rahmen der Vereinbarung des Gesamtbetrags auf Grundlage von Informationen, die
über den von den Vertragsparteien auf B

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.396 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/4453, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 222.512–225.908 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert a61579d8f13fdc73….

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