Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/13156 · S. 6
Zu Artikel 1 (Änderung des Finanzmarktstabilisie-
Zu Artikel 1 (Änderung des Finanzmarktstabilisie- rungsfondsgesetzes – FMStFG) Zu Nummer 1 (Ergänzung der Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung der Einfügung weiterer Paragraphen in das Finanzmarktstabili- sierungsfondsgesetz. Zu Nummer 2 Redaktionelle Folgeänderung. Zu Nummer 3 Redaktionelle Folgeänderungen und Korrektur eines Redak- tionsversehens aus dem Finanzmarktstabilisierungsergän- zungsgesetz. Zu Nummer 4 (§§ 6a, 6b, 6c, 6d – neu – FMStFG) § 6a Absatz 1 schafft über die Regelung in § 6 hinaus eine gesonderte Form der Garantie für Zweckgesellschaften, die strukturierte Wertpapiere ausschließlich von Finanzholding- Gesellschaften oder Kreditinstituten sowie deren Tochter- gesellschaften übernehmen und diesen im Gegenzug ent- sprechende Schuldtitel zur Refinanzierung der Übertragung gewähren. Für diese Form der Garantie ist vom Gesetz keine Laufzeitbegrenzung vorgesehen. Zur Übertragung zu- gelassen sind nur strukturierte Wertpapiere und mit diesen Wertpapieren verbundene Absicherungsgeschäfte wie bei- spielsweise Derivate, Sicherheiten oder Treuhandvereinba- rungen. Strukturierte Wertpapiere sind üblicherweise durch eine hohe Komplexität gekennzeichnet und werden im Rah- men von Verbriefungstransaktionen eines Portfolios ver- schiedener Arten von Forderungen herausgegeben. Hierzu zählen insbesondere Asset Backed Securities (ABS), Colla- terialized Debt Obligations (CDO), CDOs of ABS, Colla- teralized Loan Obligations (CLO), Residential Mortgage Backed Securities (RMBS) und Commercial Mortgage Backed Securities (CMBS). Die Vorgaben der Europäischen Kommission bezüglich der zugelassenen Risikoaktiva sind zu beachten. Die Regelung ist auf Finanzholding-Gesell- schaften oder Kreditinstitute oder deren Tochtergesellschaf- ten beschränkt
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.443 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 16/13156 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/13156, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 17.648–29.091 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 940f4105a2e8d134….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP