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Artikel 1 · BT-Drs. 16/13156 · S. 6

Zu Artikel 1 (Änderung des Finanzmarktstabilisie-

Zu Artikel 1 (Änderung des Finanzmarktstabilisie-
rungsfondsgesetzes – FMStFG)
Zu Nummer 1 (Ergänzung der Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung der
Einfügung weiterer Paragraphen in das Finanzmarktstabili-
sierungsfondsgesetz.
Zu Nummer 2
Redaktionelle Folgeänderung.
Zu Nummer 3
Redaktionelle Folgeänderungen und Korrektur eines Redak-
tionsversehens aus dem Finanzmarktstabilisierungsergän-
zungsgesetz.
Zu Nummer 4 (§§ 6a, 6b, 6c, 6d – neu – FMStFG)
§ 6a Absatz 1 schafft über die Regelung in § 6 hinaus eine
gesonderte Form der Garantie für Zweckgesellschaften, die
strukturierte Wertpapiere ausschließlich von Finanzholding-
Gesellschaften oder Kreditinstituten sowie deren Tochter-
gesellschaften übernehmen und diesen im Gegenzug ent-
sprechende Schuldtitel zur Refinanzierung der Übertragung
gewähren. Für diese Form der Garantie ist vom Gesetz
keine Laufzeitbegrenzung vorgesehen. Zur Übertragung zu-
gelassen sind nur strukturierte Wertpapiere und mit diesen
Wertpapieren verbundene Absicherungsgeschäfte wie bei-
spielsweise Derivate, Sicherheiten oder Treuhandvereinba-
rungen. Strukturierte Wertpapiere sind üblicherweise durch
eine hohe Komplexität gekennzeichnet und werden im Rah-
men von Verbriefungstransaktionen eines Portfolios ver-
schiedener Arten von Forderungen herausgegeben. Hierzu
zählen insbesondere Asset Backed Securities (ABS), Colla-
terialized Debt Obligations (CDO), CDOs of ABS, Colla-
teralized Loan Obligations (CLO), Residential Mortgage
Backed Securities (RMBS) und Commercial Mortgage
Backed Securities (CMBS). Die Vorgaben der Europäischen
Kommission bezüglich der zugelassenen Risikoaktiva sind
zu beachten. Die Regelung ist auf Finanzholding-Gesell-
schaften oder Kreditinstitute oder deren Tochtergesellschaf-
ten beschränkt

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.443 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/13156 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/13156, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 17.648–29.091 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 940f4105a2e8d134….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP