Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/3373 · S. 11
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Die Akkreditierung ist Bestandteil eines Gesamtsystems, zu dem auch die Konformitätsbewertung und die Markt- überwachung gehören. Das Akkreditierungssystem bezweckt die „Bewertung und Gewährleistung der Konformi- tät mit den geltenden Anforderungen“ (Erwägungsgrund Nummer 8 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Eu- ropäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Markt- überwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates; im Folgenden europäische Akkreditierungsverordnung). Die europäische Akkreditierungsverordnung sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat „eine einzige nationale Akkredi- tierungsstelle“ benennt (Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung). „Akkreditierung“ ist die Bestätigung durch eine na- tionale Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle „die in harmonisierten Normen festgeleg- ten Anforderungen“ erfüllt, einschließlich zusätzlicher Anforderungen, die sich gegebenenfalls aus einschlägigen sektoralen Akkreditierungssystemen ergeben (so die Definition des Artikel 2 Nr. 10 der Verordnung). Die Vor- schriften von Kapitel II der europäischen Akkreditierungsverordnung gelten bei obligatorischen oder freiwilligen Akkreditierungen in Bezug auf die Bewertung der Konformität, und zwar unabhängig davon, ob diese (Konfor- mitäts-)bewertung obligatorisch ist oder nicht und unabhängig vom Rechtsstatus der akkreditierenden Stelle (so ausdrücklich Artikel 3 der europäischen Akkreditierungsverordnung). Die Europäische Kommission hat in ihrem Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 („Blue Guide“) festgelegt, dass „(n)ur die nationalen Akkreditierungsstellen … die Akkreditierung von Konfor- mitätsbewertungss
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.060 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/3373, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.105–41.165 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 27398210de08a167….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP