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Artikel 1 · BT-Drs. 19/3373 · S. 11

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Die Akkreditierung ist Bestandteil eines Gesamtsystems, zu dem auch die Konformitätsbewertung und die Markt-
überwachung gehören. Das Akkreditierungssystem bezweckt die „Bewertung und Gewährleistung der Konformi-
tät mit den geltenden Anforderungen“ (Erwägungsgrund Nummer 8 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Eu-
ropäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Markt-
überwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung
(EWG) Nr. 339/93 des Rates; im Folgenden europäische Akkreditierungsverordnung).
Die europäische Akkreditierungsverordnung sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat „eine einzige nationale Akkredi-
tierungsstelle“ benennt (Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung). „Akkreditierung“ ist die Bestätigung durch eine na-
tionale Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle „die in harmonisierten Normen festgeleg-
ten Anforderungen“ erfüllt, einschließlich zusätzlicher Anforderungen, die sich gegebenenfalls aus einschlägigen
sektoralen Akkreditierungssystemen ergeben (so die Definition des Artikel 2 Nr. 10 der Verordnung). Die Vor-
schriften von Kapitel II der europäischen Akkreditierungsverordnung gelten bei obligatorischen oder freiwilligen
Akkreditierungen in Bezug auf die Bewertung der Konformität, und zwar unabhängig davon, ob diese (Konfor-
mitäts-)bewertung obligatorisch ist oder nicht und unabhängig vom Rechtsstatus der akkreditierenden Stelle (so
ausdrücklich Artikel 3 der europäischen Akkreditierungsverordnung).
Die Europäische Kommission hat in ihrem Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016
(„Blue Guide“) festgelegt, dass „(n)ur die nationalen Akkreditierungsstellen … die Akkreditierung von Konfor-
mitätsbewertungss

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.060 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/3373, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.105–41.165 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 27398210de08a167….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP