Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/3071 · S. 17
Zu Artikel 1 (Änderung des Urheberrechtsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Urheberrechtsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Wegen der Einfügung und Umbenennung von Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 (Schranken des Urheberrechts) sind die Angaben im Inhaltsverzeichnis zu diesem Abschnitt zu ergänzen. Zu Nummer 2 (§ 45a UrhG) Zu Buchstabe a Die Überschrift des § 45a UrhG wird neu gefasst, um sie an den aktuellen Sprachgebrauch anzupassen. Zu Buchstabe b Die Maßgaben der Marrakesch-RL sind teils enger, teils weiter als der Anwendungsbereich des § 45a UrhG. Deshalb sollen die besonderen gesetzlichen Erlaubnisse, die für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Hinblick auf Sprachwerke und Noten gelten, abschließend in den neuen §§ 45b bis 45d UrhG-E geregelt wer- den; § 45a UrhG findet insoweit künftig keine Anwendung. Dies gilt auch für die in beiden Werkarten enthalten- den Illustrationen. Im Hinblick auf Filmwerke, die der Vertrag von Marrakesch nicht regelt, bleibt es bei der Anwendbarkeit von § 45a UrhG, z. B. hinsichtlich der Herstellung von Hörfilmen bzw. Audiodeskriptionen. Drucksache 19/3071 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 3 (§§ 45b bis 45d UrhG-E) Die §§ 45b bis 45d UrhG-E schaffen im deutschen Urheberrecht eine spezielle neue gesetzliche Erlaubnis zu- gunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung. Zu § 45b UrhG-E – Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung Zu Absatz 1 Die Vorschrift setzt Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Marrakesch-RL um. Absatz 1 erlaubt jede Handlung, die notwendig ist, um ein Werk derart zu verändern, umzuwandeln oder anzupassen, dass ein Vervielfältigungsstück in einem barrierefreien Format entsteht. Unter die Formulierung „Sprachwerke, die als Text oder in Audioform vorliegen“ fallen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.754 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/3071, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 44.656–60.410 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert e9ca456bf14559e7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP