Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/13112 · S. 6
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 Die Änderung der Langform der Überschrift verdeutlicht die Ausweitung des Anwendungsbereichs. Zu Nummer 2 Die Änderung erweitert den Anwendungsbereich des Geset- zes. Da verschiedene Vorschriften innerhalb des Gesetzes jedoch nur „Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse“ bezeichnen und damit den Anwendungsbereich für diese konkreten Ein- zelvorschriften wieder begrenzen, ist es erforderlich, in den betreffenden Vorschriften nochmals ausdrücklich auf die Re- gelungen in Anhang XIa der Verordnung (EG) Nr. 1234/ 2007 Bezug zu nehmen. Dies geschieht in den nachfolgen- den Nummern: Zu Nummer 3 Die in § 2 geregelten Durchführungsbestimmungen zur Ge- nehmigung von Etikettierungssystemen nach der Verord- nung (EG) Nr. 1760/2000 sind auf die in Anhang XIa der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 enthaltenen Vorschriften über die Verkehrsbezeichnung und Kennzeichnung von Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/13112 Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern auszuweiten, da auch hier obligatorische Angaben zu machen sind und darüber hinaus freiwillige Angaben entsprechend dem Ver- fahren der Artikel 16 bzw. 17 der Verordnung (EG) Nr. 1760/ 2000 genehmigt werden können. Zu Nummer 4 Die in § 3a geregelte Befugnis zur Verarbeitung und Nutzung von Daten der Marktbeteiligten und Behörden im Rahmen der Rückverfolgbarkeit von Fleisch ist auf das Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern auszudehnen, da Sinn und Zweck der Regelungen auch die Rückverfolgbarkeit ist. Zu Nummer 5 § 4 regelt die Zuständigkeit der Überwachung der Vorschrif- ten zur Rindfleischetikettierung. Die bestehende Aufteilung der Zuständigkeit zwischen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und den Ländern soll auch gelten für die Überwachung der Vorschrif- ten übe
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.791 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/13112, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 10.800–13.591 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.42) +D1D2D3 · Prüfwert 79d4fb39a5e8d11a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP