Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/2508 · S. 20
Zu Artikel 2 (Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung)
Zu Artikel 2 (Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung) Für Streitigkeiten, welche das Bestehen und die Höhe von Ausgleichsansprüchen auf Grund von § 7e und § 7f des Atomgesetzes betreffen, ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Ab- satz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz der Verwaltungsgerichtsordnung gegeben. Die erstinstanzliche Zuständigkeit soll abweichend von § 45 der Verwaltungsgerichtsordnung dem Oberverwaltungsgericht beziehungsweise dem Ver- waltungsgerichtshof zugewiesen werden. Die damit angestrebte Beschleunigung der Verfahren trägt den Auswir- kungen Rechnung, die mögliche Gerichtsverfahren auf den Bundeshaushalt als auch auf die wirtschaftliche Situ- ation Betroffener haben können. Eine Verkürzung des Instanzenzuges im Interesse möglichst schneller Rechtssi- cherheit ist daher geboten.
BT-Drs. 19/2508 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/2508, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 78.844–79.682 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 134025b3bbc8f3c4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP