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Artikel 2 · BT-Drs. 19/2438 · S. 26

Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zu der nunmehr im neuen § 36a des Aufenthaltsgesetzes
gesondert getroffenen Regelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, die nicht länger in den
Anwendungsbereich der §§ 30 und 32 des Aufenthaltsgesetzes fallen. Zur Bestimmung der Förderungsberechtig-
ten knüpft § 8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bei Ausländerinnen und Ausländern im Regelfall an
ihren aufenthaltsrechtlichen Status an. Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten, die eine Aufent-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 27 –                           Drucksache 19/2438


haltserlaubnis nach den §§ 30 oder 32 des Aufenthaltsgesetzes besitzen, haben derzeit gegebenenfalls einen An-
spruch auf Ausbildungsförderung. Damit diese Personengruppe ihre bisherige Berechtigung zur Förderung nach
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz durch die Änderung des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug zu
subsidiär Schutzberechtigten nicht verliert, ist der neu geschaffene Titel nach § 36a des Aufenthaltsgesetzes zu-
sätzlich zu der schon bisherigen Bezugnahme auf die §§ 30 und 32 des Aufenthaltsgesetzes in den Katalog der in
§ 8 Absatz 2 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes genannten Aufenthaltstitel aufzunehmen.
Durch die Bezugnahme von § 8 Absatz 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in § 59 Absatz 1 Satz 2 des
Sozialgesetzbuches III gilt die Anpassung für Inhaber eines Aufenthaltstitels nach § 36a des Aufenthaltsgesetzes,
die sich seit mindestens 15 Monaten rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten, auch für die
Berufsausbildungsbeihilfe und weitere Leistungen des Sozialgesetzbuch III.

BT-Drs. 19/2438 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/2438, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 90.719–92.484 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 257f812cf34bbcfb….

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