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Artikel 8 · BT-Drs. 19/2435 · S. 52
Zu Artikel 8 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Artikel 8 (Änderung des Kreditwesengesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2c Absatz 1a Satz 9 Nummer 2) Die Änderung ist redaktioneller Natur. Die Verweise auf die inzwischen aufgehobenen Richtlinien 92/49/EWG, 2002/83/EG und 2005/68/EG werden ersetzt durch den Verweis auf die an ihre Stelle getretene Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II), vgl. Artikel 22 Absatz 4 der Richtlinie 2013/36/EU. Zu Nummer 2 (§ 2e) Zu Buchstabe a (Absatz 1) Die Änderung korrigiert einen redaktionellen Mangel. Sie aktualisiert den Verweis auf die Richtlinie 2013/36/EU, die die Richtlinie 2006/48/EG ersetzt hat, und sie ergänzt den fehlenden Verweis auf Richtlinie 2002/87/EG, vgl. Artikel 120 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU. Zu Buchstabe b (Absatz 2) Die Änderungen korrigieren einen redaktionellen Mangel und aktualisieren jeweils den Verweis auf Richtlinie 2013/36/EU, die die Richtlinie 2006/48/EG ersetzt hat, vgl. Artikel 120 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU. Zu Nummer 3 (§ 7b Absatz 2) Der angefügte Satz dient der vollständigen Umsetzung von Artikel 69 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU. Er stellt klar, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Europäische Bankenaufsichtsbehörde Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/2435 nicht nur über den Erlass von Ausgangsbescheiden nach den Nummern 1 bis 10 informiert, sondern auch über die Einlegung von Rechtsmitteln und den Ausgang der Rechtsmittelverfahren. Zu Nummer 4 (§ 8 Absatz 8) Der neu eingefügte Zusatz in Satz 1 dient der vollständigen Umsetzung von Artikel 50 Absatz 4 der Richtlinie 2013/36/EU für die Fälle, in denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständige Stelle des Her- kunftsmitgliedstaates ist. In diesen Fällen ist sie verpflichtet, den z
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 27.827 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/2435, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 180.241–208.068 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 189bbc1fa0d30756….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP