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Artikel 1 · BT-Drs. 19/1320 · S. 10

Zu Artikel 1 (Änderung des EEG)

Zu Artikel 1 (Änderung des EEG)
Zu Nummer 1
Die vorgesehene Änderung des § 28 Absatz 1 EEG erhöht durch Neufassung von Satz 1 Nummer 2 die Ausschrei-
bungsmenge des Jahres 2018 um insgesamt 1 400 MW mit dem Ziel, ab dem Jahr 2019 eine Ausbaulücke zu
verhindern. Im selben Jahr 2019 erfolgt zugleich über die neue Ziffer 3 eine Rückkehr zum bisher vorgesehenen
Ausbaupfad. Die alte Ziffer 3 wird die neue Ziffer 4.
Die Erhöhung im Jahr 2018 soll über den neuen § 28 Absatz 1 Satz 2 bei den Ausschreibungsmengen ab dem Jahr
2023 jeweils um 200 MW zu den entsprechenden Gebotsterminen wieder ausgeglichen werden. Die vorgezogene
Menge wird dem Ausbaupfad gemäß § 4 EEG entsprechend nach Ablauf der Umsetzungsfrist für Bürgerenergie
den Ausschreibungsmengen wieder entnommen, so dass der erwarteten Verzögerung Rechnung getragen wird.
Der Beginn im Jahr 2023 korreliert mit der Umsetzungsfrist für Bürgerenergieprojekte nach § 36g EEG von
4,5 Jahren, berechnet nach der letzten Bezuschlagung im November 2017 zuzüglich eines halben Jahres zur Aus-
wertung der Realisierungsquote für die Bundesnetzagentur. Die Verrechnung setzt damit ein, sobald das Ausfall-
risiko durch Vorliegen einer Realisierungsquote bewertet werden konnte. Dieser Ausgleich wird auf sieben Ge-
botstermine gestreckt, um Verwerfungen in der Windenergiebranche durch einen zu schnellen Ausgleich zu ver-
hindern.

Zu Nummer 2
Die vorgesehene Änderung von § 104 Absatz 8 EEG verlängert die Aussetzung der Sonderregelung zum Geneh-
migungserfordernis um ein Jahr auf alle Ausschreibungsrunden des Jahres 2018 und im ersten Halbjahr des Jahres
2019. Der Gesetzgeber bekommt hierdurch die Möglichkeit, die Ergebnisse der Ausschreibungsrunden für Wind-
energie an Land zu evaluieren und notwendige weitere Änderungen des EEG vorzubereite

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.172 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/1320, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.546–15.718 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 0420c1f43667f127….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP