Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/699 · S. 8
Zu Artikel 1 (Änderung des Konsulargesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Konsulargesetzes)
§ 9a des Konsulargesetzes in der Fassung dieses Entwurfs dient der Regelung des konsularischen Schutzes von
im Drittland nicht vertretenen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern in Notsituationen.
Durch diesen werden die §§ 5 bis 7 und 9 des Konsulargesetzes mit Ausnahme des § 6 Absatz 3 sowie des § 9
Absatz 2 und 3 des Konsulargesetzes auf im Drittland nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger für
anwendbar erklärt.
Darüber hinaus wird eine von § 5 Absatz 5 und § 6 Absatz 2 des Konsulargesetzes abweichende Auslagenerstat-
tung geregelt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/699
I. Regelungsinhalte
Insbesondere regeln die §§ 5 bis 7 und 9 des Konsulargesetzes folgende einzelne konsularische Aufgaben und
Befugnisse:
1. § 5 Hilfeleistung an einzelne
§ 5 des Konsulargesetzes regelt die Hilfeleistung an einzelne, die sich in einer Notlage befinden.
2. § 6 Hilfe in Katastrophenfällen
§ 6 des Konsulargesetzes regelt die Hilfe und den Schutz von Geschädigten und Bedrohten bei Naturkata-
strophen und vergleichbaren Ereignissen.
3. § 7 Hilfe für Gefangene
§ 7 des Konsulargesetzes regelt die Betreuung von Untersuchungs- und Strafgefangenen und die Vermittlung
von Rechtsschutz an jene.
4. § 9 Überführung Verstorbener und Nachlassfürsorge
§ 9 des Konsulargesetzes regelt die Überführung Verstorbener und die Nachlasssicherung im Falle, dass die
Berechtigten nicht vor Ort sind oder nicht ermittelt werden können.
II. Ausnahmen
Im Einzelnen sind folgende Vorschriften von der Anwendung auf nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Uni-
onsbürger ausgenommen:
1. § 6 Absatz 3 des Konsulargesetzes
§ 6 Abs
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.096 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/699, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.828–18.924 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 5001e3af1a3fae9e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP