Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/439 · S. 5
Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird durch die Nummer 1 die Aussetzung des Familiennachzugs zu sub- sidiär Schutzberechtigten bis zum Inkrafttreten der beabsichtigten Neuregelung verlängert. Die Ausgestaltung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist der Neuregelung vorbehalten. Nummer 2 enthält insofern eine Klarstellung. Humanitäre Aufnahmen von Familienangehörigen nach den §§ 22 und 23 des Aufenthaltsge- setzes bleiben von dieser Maßnahme weiterhin unberührt.
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Herkunft
BT-Drs. 19/439, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 5.944–6.481 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 1bed36f5b7358816….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP