Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 4 · BT-Drs. 16/12814 · S. 27

Zu Artikel 4 (Änderung des Wertpapierhandelsge-

Zu Artikel 4 (Änderung des Wertpapierhandelsge-
setzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Folgeänderung zu Nummer 2.
Zu Nummer 2 (Überschrift des Abschnitts 6)
Neufassung der Abschnittsüberschrift wegen Aufhebung des
§ 37a WpHG.
Zu Nummer 3 (§ 30b Absatz 2 WpHG)
Durch die Ergänzung des § 30b Absatz 2 WpHG wird sicher-
gestellt, dass es keine Verdoppelung von Veröffentlichungs-
pflichten hinsichtlich der Einberufung einer Gläubigerver-
sammlung gibt.
Zu Nummer 4 (§ 34 WpHG)
Zu Buchstabe a
In § 34 WpHG werden zur Konkretisierung der Pflichten von
Wertpapierdienstleistungsunternehmen zwei neue Absätze
eingefügt.
In dem neuen Absatz 2a wird die generelle Aufzeichnungs-
pflicht nach Absatz 1, die alle Wertpapierdienstleistungen
betrifft, für den Bereich der Anlageberatung (§ 2 Absatz 3
Nummer 9 WpHG) konkretisiert. Es wird ein Protokoll über
das Beratungsgespräch verlangt, das eine Kontrolle des Ge-
sprächshergangs durch die Aufsichtsbehörde ermöglicht.
Bislang erstellen Banken und Finanzdienstleistungsinstitute
häufig nur ansatzweise Aufzeichnungen über die von ihnen
durchgeführte Anlageberatung. Üblicherweise wird ledig-
lich der sogenannte WpHG-Bogen hinterlegt, der grobe An-
haltspunkte über die nach § 31 Absatz 4 WpHG eingeholten
Kundenangaben und eine danach gewählte Risikoklasse ent-
hält, der die für einen Kunden geeigneten Finanzinstrumente
angehören sollen. Des Weiteren wird vermerkt, ob eine Anla-
geberatung stattgefunden und welches Instrument der Kunde
schließlich erworben hat. Anhand dieser Unterlagen ist die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesan-
stalt) lediglich in der Lage zu prüfen, ob dem Kunden ein
Finanzinstrument verkauft wurde, das mit der aus dem
WpHG-Bogen hervorgehenden Risikoklasse im Einklang
steht. Die bei den Instituten vorhande

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.275 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/12814 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/12814, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 137.425–143.700 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert d11a2c706e7275ad….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP