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Artikel 4 · BT-Drs. 16/12811 · S. 11
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten) Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Drucksache 16/12811 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Der Nationale Normenkontrollrat hat den Gesetzentwurf auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begrün- det werden, geprüft. Mit dem Gesetz werden keine Informationspflichten für die Wirtschaft, die Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger ein- geführt, geändert oder aufgehoben. Es entstehen keine neuen Bürokratiekosten für Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerin- nen und Bürger. Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge- setzlichen Prüfauftrages daher keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/12811 Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 857. Sitzung am 3. April 2009 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Ab- satz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b (§ 814 Absatz 2 Satz 2 – neu – ZPO) Dem Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 814 Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen: „Die Wahl der Versteigerungsart trifft der Gerichtsvoll- zieher nach pflichtgemäßem Ermessen.“ Begründung Die Ergänzung des § 814 Absatz 2 ZPO-E erfolgt zur Klarstellung. Mit der Eröffnung paralleler Verwertungs- verfahren kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwi- schen Gläubigern, Schuldner und Vollstreckungsorganen über die Wahl des bestmöglichen Verwertungsverfahrens kommen. Die bisherige Formulierung des § 814 Absatz 2 ZPO-E („kann“) lässt offen, wem diese Wahl zukommt. Dieses Wahlrecht sollte dem Gerichtsvollzieher als sach- nächstem Vollstreckungsorgan übertragen werden. Be- reits jetzt hat der Gerichtsvollzieher die näheren Einzel-
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.462 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/12811, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 40.381–47.843 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 71c47a661e2343d0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP