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Artikel 4 · BT-Drs. 16/12811 · S. 11

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
Drucksache 16/12811 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Gesetzentwurf auf
Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begrün-
det werden, geprüft.
Mit dem Gesetz werden keine Informationspflichten für die
Wirtschaft, die Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger ein-
geführt, geändert oder aufgehoben. Es entstehen keine neuen
Bürokratiekosten für Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerin-
nen und Bürger.
Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge-
setzlichen Prüfauftrages daher keine Bedenken gegen das
Regelungsvorhaben.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/12811
Anlage 3
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 857. Sitzung am 3. April 2009
beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Ab-
satz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b
(§ 814 Absatz 2 Satz 2 – neu – ZPO)
Dem Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 814 Absatz 2 ist
folgender Satz anzufügen:
„Die Wahl der Versteigerungsart trifft der Gerichtsvoll-
zieher nach pflichtgemäßem Ermessen.“
Begründung
Die Ergänzung des § 814 Absatz 2 ZPO-E erfolgt zur
Klarstellung. Mit der Eröffnung paralleler Verwertungs-
verfahren kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwi-
schen Gläubigern, Schuldner und Vollstreckungsorganen
über die Wahl des bestmöglichen Verwertungsverfahrens
kommen. Die bisherige Formulierung des § 814 Absatz 2
ZPO-E („kann“) lässt offen, wem diese Wahl zukommt.
Dieses Wahlrecht sollte dem Gerichtsvollzieher als sach-
nächstem Vollstreckungsorgan übertragen werden. Be-
reits jetzt hat der Gerichtsvollzieher die näheren Einzel-

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.462 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/12811, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 40.381–47.843 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 71c47a661e2343d0….

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