Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 16/12783 · S. 22
Zu Artikel 5 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 5 (Inkrafttreten) Artikel 5 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Die Erhöhung der Mindesteigenmittel der Versicherungsunternehmen (Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe a und c sowie Nummer 2 und 5) sollen erst zum 1. Januar 2010 in Kraft treten, um den betroffenen Unternehmen Zeit zur Anpassung zu geben. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/12783 Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf auf Büro- kratiekosten, die durch Informationspflichten der Wirtschaft begründet werden, geprüft. Ziel des Gesetzentwurfs ist nach Angaben des Bundesminis- teriums, die Eingriffsbefugnisse der Finanzmarkt- und Ver- sicherungsaufsicht zu verbessern. Zur Erreichung dieses Ziels hat das Ressort 13 neue Informationspflichten für die Wirtschaft eingeführt und vier bestehende Pflichten geän- dert. Mit Hilfe des vereinfachten Verfahrens wurden die da- durch verursachten Bürokratiekosten auf rund 1,4 Mio. Euro geschätzt. Der Nationale Normenkontrollrat konnte aufgrund der Frist von einem Tag nicht umfassend prüfen, inwieweit die durch den Entwurf verursachten Bürokratiekosten gerechtfertigt sind. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Melde- und Anzeigepflichten. Der Rat regt an, insbesondere diese Pflichten im parlamen- tarischen Verfahren dahingehend zu prüfen, ob kostengüns- tigere Alternativen zur Erreichung des Regelungsziels be- stehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333
BT-Drs. 16/12783 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/12783, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 99.221–100.953 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert f03327da13ffceee….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP