Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/12783 · S. 14
Zu Artikel 1 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Kreditwesengesetzes) Zu Nummer 1 Die Überschrift wird aufgrund des geänderten Regelungsge- halts der Norm angepasst. Zu Nummer 2 (§ 10 Absatz 1b KWG) Die bisherige Formulierung des § 10 Absatz 1b Buchstabe a hat sich in der Praxis als kaum handhabbar erwiesen. Der Bankensektor und die dort bestehenden Risikostrukturen sind sehr heterogen. Daher konnte hinsichtlich eines einzel- nen Instituts eine Risikostruktur, die im Vergleich zur großen Mehrheit der anderen Institute nachteilig abweicht, nur schwer nachgewiesen werden. Nach der Neufassung kann die Bundesanstalt flexibler auf die individuelle Risikositua- tion eines Instituts reagieren. Den Erkenntnissen aus der Fi- nanzmarktkrise entsprechend eröffnet sie darüber hinaus in Grenzen die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass ein Institut in wirtschaftlich guten Zeiten Kapitalpuffer für schwierige Zei- ten aufbaut. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/12783 Die Neufassung der Vorschrift erlaubt die Festsetzung er- höhter Eigenmittelanforderungen insbesondere, wenn ein In- stitut Risiken eingeht, die von der Solvabilitätsverordnung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind. Zum anderen können höhere Eigenmittelanforderungen in Zukunft auch dann festgesetzt werden, wenn die Risikotrag- fähigkeit des Instituts nicht gewährleistet ist. Zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit ist ein Institut nach § 25a Absatz 1 Satz 3 verpflichtet. Die Bundesanstalt kann durch Androhung und ggf. Festsetzung höherer Eigen- mittelanforderungen bei nicht gewährleisteter Risikotrag- fähigkeit erreichen, dass alle durch ein institutseigenes Risi- komanagement identifizierten wesentlichen Risiken bei der Beurteilung der Angemessenheit der Eigenmittelausstattung in ausreichende
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.936 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 16/12783 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/12783, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 50.018–69.954 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert f03327da13ffceee….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP