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Artikel 3 · BT-Drs. 16/12597 · S. 55

Zu Artikel 3 Absatz 6 Buchstabe a (§ 26 Absatz 6

Zu Artikel 3 Absatz 6 Buchstabe a (§ 26 Absatz 6
AWaffV)
Der Gesetzentwurf ist wie folgt zu ändern:
a) In Artikel 1 Nummer 16 ist § 36 Absatz 6 wie folgt
zu fassen:
„(6) Die Verfahren nach den §§ … [einsetzen: die
vom Bundesministerium des Innern im laufenden
Gesetzgebungsverfahren im Rahmen des Normen-
screenings als dienstleistungsrelevant identifizierten
Verfahren] können über eine einheitliche Stelle nach
den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes
abgewickelt werden.“
b) In Artikel 3 Absatz 6 Buchstabe a ist § 26 Absatz 6
wie folgt zu fassen:
„(6) Die Verfahren nach den §§ … [einsetzen: die
vom Bundesministerium des Innern im laufenden
Gesetzgebungsverfahren im Rahmen des Nor-
menscreenings als dienstleistungsrelevant identifi-
zierten Verfahren] können über eine einheitliche
Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfah-
rensgesetzes abgewickelt werden.“
Begründung
Im Interesse einer bundeseinheitlichen sprengstoffrecht-
lichen und waffenrechtlichen Verwaltungspraxis und im
Interesse eines eindeutigen Gesetzesvollzugs sind die als
dienstleistungsrelevant einzustufenden Verwaltungsver-
fahren explizit im Fachrecht zu nennen. Da dem Bund
die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit im
Waffen- und Sprengstoffrecht obliegt, führt auch er das
europarechtlich notwendige Normenscreening gemäß
Artikel 15 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über
Dienstleistungen im Binnenmarkt durch. Die Ergebnisse
sind bundesrechtlich festzulegen und im laufenden Ge-
setzgebungsverfahren in die entsprechenden Vorschrif-
ten einzuarbeiten. Den Ländern diese Festlegungsauf-
gabe zu überlassen, ist nicht mit der ausschließlichen
Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Waffen- und
Sprengstoffrecht vereinbar.
Eine Genehmigungsfi

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 52.074 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/12597, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 239.015–291.089 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 326466f69a778f79….

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