Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 16/12596 · S. 12
Zu Artikel 6 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes)
Zu Artikel 6 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 29) Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisations- strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) wurde die erstinstanzliche Zuständigkeit für vergaberechtliche Streitigkeiten in Einzelvertragsbeziehun- gen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auf die Landessozialgerichte übertragen. Daneben wurden das sozialgerichtliche Verfahren an die Vorschriften des Geset- zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) angepasst und in diesem Zusammenhang auch die Schadenersatzan- sprüche gemäß den §§ 125 und 126 GWB für entsprechend anwendbar erklärt. Mit der Regelung wird klargestellt, dass auch für diese Streitigkeiten die Landessozialgerichte und nicht die Sozialgerichte erstinstanzlich zuständig sein sollen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich hierbei nach den all- gemeinen Vorschriften. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/12596 Zu Nummer 2 (§ 142a) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Anpassung an die durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts erfolgten Änderungen. Zu Buchstabe b Die Änderung ermöglicht es dem Bundessozialgericht, sich auf die Entscheidung über die vorgelegte Divergenzfrage zu beschränken. Dies kommt zum Beispiel in Betracht, wenn nach Auffassung des Bundessozialgerichts der vorgelegte Fall der weiteren Sachverhaltsaufklärung bedarf. Dann kann das Gericht die Divergenzfrage entscheiden und die Ent- scheidung über die Hauptsache an das vorlegende Oberlan- desgericht übertragen. Die Regelung dient darüber hinaus der Anpassung an eine durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts eingeführte entsprechende Regelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
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BT-Drs. 16/12596, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 41.119–42.889 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert 4b63ba1bf0042aba….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP