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Artikel 6 · BT-Drs. 16/12596 · S. 12

Zu Artikel 6 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes)

Zu Artikel 6 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 29)
Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisations-
strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-OrgWG) wurde die erstinstanzliche Zuständigkeit für
vergaberechtliche Streitigkeiten in Einzelvertragsbeziehun-
gen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auf
die Landessozialgerichte übertragen. Daneben wurden das
sozialgerichtliche Verfahren an die Vorschriften des Geset-
zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) angepasst
und in diesem Zusammenhang auch die Schadenersatzan-
sprüche gemäß den §§ 125 und 126 GWB für entsprechend
anwendbar erklärt. Mit der Regelung wird klargestellt, dass
auch für diese Streitigkeiten die Landessozialgerichte und
nicht die Sozialgerichte erstinstanzlich zuständig sein sollen.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich hierbei nach den all-
gemeinen Vorschriften.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/12596
Zu Nummer 2 (§ 142a)
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur
Anpassung an die durch das Gesetz zur Modernisierung des
Vergaberechts erfolgten Änderungen.
Zu Buchstabe b
Die Änderung ermöglicht es dem Bundessozialgericht, sich
auf die Entscheidung über die vorgelegte Divergenzfrage zu
beschränken. Dies kommt zum Beispiel in Betracht, wenn
nach Auffassung des Bundessozialgerichts der vorgelegte
Fall der weiteren Sachverhaltsaufklärung bedarf. Dann kann
das Gericht die Divergenzfrage entscheiden und die Ent-
scheidung über die Hauptsache an das vorlegende Oberlan-
desgericht übertragen. Die Regelung dient darüber hinaus
der Anpassung an eine durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts eingeführte entsprechende Regelung im
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

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Herkunft

BT-Drs. 16/12596, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 41.119–42.889 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert 4b63ba1bf0042aba….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP