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Artikel 1 · BT-Drs. 16/12428 · S. 13

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuchs)

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuchs)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderung der Inhaltsübersicht ist infolge der Einfügung
der §§ 89a, 89b und 91 erforderlich.
Zu Nummer 2 (§§ 89a, 89b StGB)
Zu § 89a
Zu Absatz 1
Mit Absatz 1 wird die Vorbereitung von dem terroristischen
Kernbereich zuzurechnenden schweren Straftaten unter Strafe
gestellt, wenn sie durch eine der in Absatz 2 genannten Tat-
handlungen erfolgt. Erfasst wird die Vorbereitung von Straf-
taten gegen das Leben in den Fällen der §§ 211 (Mord) und
Drucksache 16/12428 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
212 StGB (Totschlag) sowie von Straftaten gegen die persön-
liche Freiheit in den Fällen der §§ 239a (erpresserischer
Menschenraub) und 239b StGB (Geiselnahme). Durch die
Bezeichnung als „schwere“ Gewalttaten wird einerseits der –
im Vergleich zu „einfachen“ Gewalttaten wie z. B. einer Kör-
perverletzung gemäß § 223 StGB – gesteigerte Unwertgehalt
dieser tatbestandlich erfassten Delikte zum Ausdruck ge-
bracht. Dieser erstreckt sich indes nicht nur auf die Verlet-
zung der hochrangigen Individualrechtsgüter „Leben“ und
„persönliche Freiheit“, sondern auch auf den Staatsschutzbe-
zug der vorbereiteten Taten, der in die Legaldefinition mit
einbezogen wird. Somit sind „schwere staatsgefährdende
Gewalttaten“ im Sinne des § 89a Abs. 1 StGB nur Delikte
nach den §§ 211, 212, 239a und 239b StGB, „die nach den
Umständen bestimmt und geeignet sind, den Bestand oder
die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Orga-
nisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der
Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu
setzen oder zu untergraben“, wobei die Staatsschutzklausel
inhaltlich dem § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a und b
des Gerichtsverfassungsgesetzes nachgebildet

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 32.750 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/12428, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 40.074–72.824 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert 8c5d0e7e7c718e27….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP