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Artikel 7 · BT-Drs. 16/12256 · S. 62
Zu Artikel 7 (Änderung der Arzneimittelpreisver-
Zu Artikel 7 (Änderung der Arzneimittelpreisver- ordnung) Zu Nummer 1 (§ 1) Zu den Buchstaben a und b (Absatz 3) Mit der Änderung in Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 wird eine zwischenzeitlich erfolgte Änderung des Apothekengesetzes nachvollzogen. Bei der Änderung in Absatz 3 Satz 1 Num- mer 3 handelt es sich um das Nachvollziehen einer zwi- schenzeitlich erfolgten Änderung des Arzneimittelgesetzes. Zu Buchstabe c Redaktionelle Anpassung. Zu Buchstabe d Einkaufspreise von Fertigarzneimitteln in parenteralen Zube- reitungen sollen frei vereinbart werden, sodass gleiche Wett- bewerbsbedingungen für alle Apotheken, die parenterale Zu- bereitungen für die ambulante Versorgung abgeben, gelten. Diese Regelung gilt ausschließlich für Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen, die nur in der Apotheke erstellt werden können. Nicht dazu gehören die Überführung eines Fertigarzneimittels in seine anwendungsfähige Form und ge- gebenenfalls die Entnahme einer patientenindividuellen Do- sierung auch als Zugabe zu einer Trägerlösung unmittelbar vor seiner Verabreichung, da dies durch Anwender, insbeson- dere Ärztinnen und Ärzte, erfolgen kann. Zu Nummer 2 (§ 4) Die Änderung steht im Zusammenhang mit der Neuordnung von Rechtsvorschriften für die Abrechnung von parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln, insbesondere aus Zy- tostatika und biotechnologischen Arzneimitteln (siehe Arti- kel 15). Zur Begründung siehe auch Ausführungen unter Nummer 3 Buchstabe c. Zu Nummer 3 (§ 5) Zu Buchstabe a (Absatz 2) Bei der Abrechung parenteraler Zubereitungen gelten für die verarbeiteten Fertigarzneimittel die Preise, die von der Apo- theke im Einkauf vereinbart sind, höchstens jedoch die Apo- thekeneinkaufspreise, die bei Abgabe dieser Fertigarznei- mittel an Endverbraucher gelten würden. Zu B
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.859 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/12256, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 294.945–298.804 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert a67d8576a077c711….
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