Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 17 · BT-Drs. 16/12256 · S. 67
Zu Artikel 17 (Änderung der Risikostruktur-Aus-
Zu Artikel 17 (Änderung der Risikostruktur-Aus- gleichsverordnung) Zu Nummer 1 Das Bundesversicherungsamt kann die Mitgliedergruppen nach § 267 Absatz 2 Satz 2 SGB V im Einvernehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen auch abwei- chend abgrenzen, wenn dadurch die Zielgenauigkeit erhöht wird. Zu Nummer 2 Die Grundpauschale wird im Voraus für ein Ausgleichsjahr auf der Grundlage der der Beitragssatzfestlegung zu Grunde liegenden Prognosen der voraussichtlichen standardisierten Leistungsausgaben der Krankenkassen ermittelt. Durch die Neuregelung der Krankengeldansprüche für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige sowie kurzzeitig und unständig Beschäftigte erhöhen sich die Leistungsausgaben der Kran- kenkassen. Diese Mehrausgaben werden über die Entrich- tung des allgemeinen Beitragssatzes anstelle des bis dahin von diesem Personenkreis zu entrichtenden ermäßigten Bei- tragssatzes finanziert. Die voraussichtlichen Mehrausgaben und Mehreinnahmen für das Jahr 2009 sind vom Schätzer- Drucksache 16/12256 – 68 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode kreis zu ermitteln. Damit die Krankenkassen für diese Mehr- aufwendungen entsprechende Zuweisungen erhalten, ist es erforderlich, die Grundpauschale für den Zeitraum ab dem Inkrafttreten der Regelungen zu den Krankengeldansprü- chen um die voraussichtlichen standardisierten Leistungs- ausgaben der Krankenkassen zu erhöhen. Die erhöhte Grundpauschale wird erstmals im monatlichen Ausgleich nach § 39 Absatz 3 im September 2009 berücksichtigt. Auf Grund der Regelung in § 39 Absatz 3 Satz 5 in der Fassung der 19. RSA-Änderungsverordnung werden die bis zu die- sem Zeitpunkt festgesetzten Zuweisungen für den Zeitraum ab dem 1. August 2008 (Inkrafttreten der Neuregelungen) auf der Grundlage der erhöhten Grundpauschale neu ermit-
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.004 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/12256, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 327.691–329.695 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert a67d8576a077c711….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP