Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 15 · BT-Drs. 16/12256 · S. 64
Zu Artikel 15 (Änderung des Fünften Buches Sozi-
Zu Artikel 15 (Änderung des Fünften Buches Sozi- algesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 44 Absatz 2 – Regelungen zum Kran- kengeld) Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) hat für bestimmte Versichertengruppen mit Wirkung ab 2009 Wahl- tarife zur Absicherung des Krankengeldanspruchs einge- führt. Damit werden flexible Angebote für die Versicherten ermöglicht. Bei der Umsetzung der Vorgaben durch die Krankenkassen hat sich allerdings gezeigt, dass die gesetz- lichen Vorgaben zur Vermeidung von ungerechtfertigten Be- lastungen insbesondere älterer Versicherter und zur Verwal- tungsvereinfachung angepasst werden müssen. Versicherte, die einen Krankengeldanspruch nach den Regelungen des GKV-WSG seit 1. Januar 2009 allein über einen Wahltarif absichern konnten, erhalten deshalb künftig wieder die zu- sätzliche Option, wie Arbeitnehmer gegen Zahlung des allge- meinen Beitragssatzes einen „gesetzlichen“ Krankengeldan- spruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit abzu- sichern. Daneben ist auch weiterhin der Abschluss von Wahl- tarifen möglich. Auch über den „gesetzlichen“ Anspruch hinausgehende Absicherungswünsche können weiterhin über Wahltarife realisiert werden. Entgegen der bisher verbreite- ten Praxis der Krankenkassen sind künftig aber Differenzie- rungen nach dem individuellen Risiko der Versicherten, ins- besondere also Altersstaffelungen, nicht mehr möglich. Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen wird als zusätzli- che Option die Wahl des „gesetzlichen“ Krankengelds er- möglicht. Gibt das Mitglied eine entsprechende Wahlerklä- rung ab, entsteht der Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit (vgl. § 46); die Beiträge rich- ten sich nach dem allgemeinen Beitragssatz. Damit wird un- verhältnismäßigen Belastung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 22.296 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/12256, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 305.140–327.436 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert a67d8576a077c711….
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