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Artikel 13 · BT-Drs. 16/12256 · S. 63

Zu Artikel 13 (Änderung des Infektionsschutzgeset-

Zu Artikel 13 (Änderung des Infektionsschutzgeset-
zes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Neufassung von § 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 IfSG
dient der Abrundung des Regelungsinhalts der Verordnungs-
ermächtigung.
Verfahren, die bei der Gewinnung, Aufbereitung oder Vertei-
lung zum Einsatz kommen, werden neu in die Aufzählung
einbezogen, da es aus Infektionsschutzgründen erforderlich
ist, Anforderungen an ihre Verwendung und insbesondere an
ihre ausreichende Wirksamkeit zu stellen. Dies gilt umso
mehr, da laufend neue Desinfektionsverfahren entwickelt
oder importiert werden. Bei der Trinkwassergewinnung wer-
den ebenfalls Aufbereitungsstoffe und Materialien einge-
setzt; daher wird die Gewinnung in die Aufzählung aufge-
nommen.
Der einschränkende Nebensatz wird an die veränderte
Rechtslage angepasst.
Durch den angefügten Teilsatz wird für den wichtigen Be-
reich der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
festgelegt, welche allgemeinen Anforderungen an ihre Ver-
wendung gestellt werden können.
Zu Buchstabe b
Die neuen Sätze 3 bis 5 in § 38 Absatz 1 IfSG ermächtigen
den Verordnungsgeber ausdrücklich, dem UBA Aufgaben
im Zusammenhang mit den in § 38 Absatz 1 Nummer 4 IfSG
genannten Anforderungen zu übertragen. Die nähere Ausge-
staltung der aus diesen Amtsaufgaben resultierenden Ver-
waltungsverfahren bleibt der Rechtsverordnung vorbehal-
ten.
Die Aufgabenübertragung durch Rechtsverordnung könnte
rechtssystematisch auch in § 40 IfSG aufgenommen werden,
der Aufgaben des UBA bestimmt. § 38 IfSG wird hier als
Regelungsort bevorzugt, da er alle Rechtsverordnungser-
mächtigungen für den Bund im Abschnitt „Wasser“ des IfSG
enthält.
Zu Nummer 2
Aus systematischen Gründen werden die Bestimmungen zur
Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen
nach den auf Grund des § 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.364 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/12256, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 300.588–304.952 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert a67d8576a077c711….

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