Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 13 · BT-Drs. 16/12256 · S. 63
Zu Artikel 13 (Änderung des Infektionsschutzgeset-
Zu Artikel 13 (Änderung des Infektionsschutzgeset- zes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Die Neufassung von § 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 IfSG dient der Abrundung des Regelungsinhalts der Verordnungs- ermächtigung. Verfahren, die bei der Gewinnung, Aufbereitung oder Vertei- lung zum Einsatz kommen, werden neu in die Aufzählung einbezogen, da es aus Infektionsschutzgründen erforderlich ist, Anforderungen an ihre Verwendung und insbesondere an ihre ausreichende Wirksamkeit zu stellen. Dies gilt umso mehr, da laufend neue Desinfektionsverfahren entwickelt oder importiert werden. Bei der Trinkwassergewinnung wer- den ebenfalls Aufbereitungsstoffe und Materialien einge- setzt; daher wird die Gewinnung in die Aufzählung aufge- nommen. Der einschränkende Nebensatz wird an die veränderte Rechtslage angepasst. Durch den angefügten Teilsatz wird für den wichtigen Be- reich der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren festgelegt, welche allgemeinen Anforderungen an ihre Ver- wendung gestellt werden können. Zu Buchstabe b Die neuen Sätze 3 bis 5 in § 38 Absatz 1 IfSG ermächtigen den Verordnungsgeber ausdrücklich, dem UBA Aufgaben im Zusammenhang mit den in § 38 Absatz 1 Nummer 4 IfSG genannten Anforderungen zu übertragen. Die nähere Ausge- staltung der aus diesen Amtsaufgaben resultierenden Ver- waltungsverfahren bleibt der Rechtsverordnung vorbehal- ten. Die Aufgabenübertragung durch Rechtsverordnung könnte rechtssystematisch auch in § 40 IfSG aufgenommen werden, der Aufgaben des UBA bestimmt. § 38 IfSG wird hier als Regelungsort bevorzugt, da er alle Rechtsverordnungser- mächtigungen für den Bund im Abschnitt „Wasser“ des IfSG enthält. Zu Nummer 2 Aus systematischen Gründen werden die Bestimmungen zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach den auf Grund des §
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.364 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/12256, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 300.588–304.952 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert a67d8576a077c711….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP