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Artikel 5 · BT-Drs. 16/12255 · S. 16

Zu Artikel 5 (Änderung des WpHG)

Zu Artikel 5 (Änderung des WpHG)
Die fortschreitende Konzentration des Börsenhandels auf
bestimmte Handelsplätze führt, insbesondere durch Zusam-
menschlüsse und Kooperationen, zur Bildung von Börsen
mit europa- oder weltweiter Bedeutung. Dies betrifft auch
die Warenbörsen, wie die jüngsten Entwicklungen an den
Energiebörsen zeigen. Damit einher geht die wachsende Be-
deutung zwischenstaatlicher Kooperationen und verbesser-
ten Informationsaustauschs funktionierender Aufsichtsstel-
len, deren Arbeit zunehmend auch in einer Zusammenarbeit
mit Aufsichtsstellen anderer Staaten besteht.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/12255
Die Zusammenarbeit der BaFin mit zuständigen Stellen im
Ausland ist in § 7 WpHG geregelt, der in Absatz 1 die
BaFin zu einer weit reichenden Zusammenarbeit mit Stel-
len, „die für die Überwachung von Unternehmen, die Wert-
papierdienstleistungen erbringen, von Finanzinstrumenten
und von Märkten, an denen Finanzinstrumente gehandelt
werden“, berechtigt und verpflichtet. Nicht von Absatz 1 er-
fasst wird die Zusammenarbeit mit Stellen, die für eine
Überwachung von Waren und Warenmärkten zuständig
sind, wie etwa Regulierungsbehörden für den Energiemarkt.
Dies wird der Situation der zunehmend international aus-
gerichteten Warenbörsen nicht mehr gerecht. Eine umfas-
sende Aufsicht über Warenbörsen erfordert, insbesondere
im Hinblick auf Waren wie Strom oder Gas, einen umfas-
senden Austausch unter den Aufsichts- und Regulierungs-
stellen, der grenzüberschreitend möglich sein muss. Mit der
Trennung von Spot- und Terminmärkten und zeitgleicher
Verlagerung in unterschiedliche Mitgliedstaaten der Euro-
päischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkom-
mens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfordern die
Aufsicht über die Preis

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.035 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/12255, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 68.932–70.967 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert c6c35de6295ef978….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP