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Artikel 5 · BT-Drs. 16/12255 · S. 16
Zu Artikel 5 (Änderung des WpHG)
Zu Artikel 5 (Änderung des WpHG) Die fortschreitende Konzentration des Börsenhandels auf bestimmte Handelsplätze führt, insbesondere durch Zusam- menschlüsse und Kooperationen, zur Bildung von Börsen mit europa- oder weltweiter Bedeutung. Dies betrifft auch die Warenbörsen, wie die jüngsten Entwicklungen an den Energiebörsen zeigen. Damit einher geht die wachsende Be- deutung zwischenstaatlicher Kooperationen und verbesser- ten Informationsaustauschs funktionierender Aufsichtsstel- len, deren Arbeit zunehmend auch in einer Zusammenarbeit mit Aufsichtsstellen anderer Staaten besteht. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/12255 Die Zusammenarbeit der BaFin mit zuständigen Stellen im Ausland ist in § 7 WpHG geregelt, der in Absatz 1 die BaFin zu einer weit reichenden Zusammenarbeit mit Stel- len, „die für die Überwachung von Unternehmen, die Wert- papierdienstleistungen erbringen, von Finanzinstrumenten und von Märkten, an denen Finanzinstrumente gehandelt werden“, berechtigt und verpflichtet. Nicht von Absatz 1 er- fasst wird die Zusammenarbeit mit Stellen, die für eine Überwachung von Waren und Warenmärkten zuständig sind, wie etwa Regulierungsbehörden für den Energiemarkt. Dies wird der Situation der zunehmend international aus- gerichteten Warenbörsen nicht mehr gerecht. Eine umfas- sende Aufsicht über Warenbörsen erfordert, insbesondere im Hinblick auf Waren wie Strom oder Gas, einen umfas- senden Austausch unter den Aufsichts- und Regulierungs- stellen, der grenzüberschreitend möglich sein muss. Mit der Trennung von Spot- und Terminmärkten und zeitgleicher Verlagerung in unterschiedliche Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkom- mens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfordern die Aufsicht über die Preis
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.035 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/12255, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 68.932–70.967 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert c6c35de6295ef978….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP