Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 16/12254 · S. 34
Zu Artikel 6 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 6 (Inkrafttreten)
Zu Absatz 1
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des vorliegenden
Änderungsgesetzes. Danach tritt das Gesetz am Tag nach der
Verkündung in Kraft.
Zu Absatz 2
Mit dem Inkrafttreten der Änderungen im Arbeitsförde-
rungsrecht zum 1. Januar 2010 wird die Berücksichtigung
des erstmals für den Veranlagungszeitraum 2010 anzuwen-
denden Lohnsteuerabzugsverfahrens sichergestellt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/12254
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Geset- ordnungsermächtigung so gewählt, dass dem Kostenanstieg
zes auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten bei den Versicherungsunternehmen enge Grenzen gesetzt
begründet werden, geprüft. sind. Der Rat bittet das Ressort um eine frühzeitige Beteili-
Durch das Gesetz werden für die Wirtschaft elf Informations- gung bei der Erarbeitung der Rechtsverordnung. Hierbei
pflichten eingeführt, eine vereinfacht und eine aufgehoben. wird es wichtig sein, dass sich der Katalog der branchenweit
Nach Schätzung des Ressorts entstehen hierdurch jährlich einheitlichen Abschläge auf wenige Teilbeträge beschränkt,
Bürokratiekosten in saldierter Höhe von rund 15,5 Mio. Euro um den für die Versicherungsunternehmen entstehenden
und einmalig in Höhe von rund 27,5 Mio.
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.889 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/12254, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 202.338–207.227 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 7041b630cc2a27c0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP