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Artikel 6 · BT-Drs. 16/12254 · S. 34

Zu Artikel 6 (Inkrafttreten)

                      Zu Artikel 6      (Inkrafttreten)
                      Zu Absatz 1
                      Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des vorliegenden
                      Änderungsgesetzes. Danach tritt das Gesetz am Tag nach der
                      Verkündung in Kraft.
                      Zu Absatz 2
                      Mit dem Inkrafttreten der Änderungen im Arbeitsförde-
                      rungsrecht zum 1. Januar 2010 wird die Berücksichtigung
                      des erstmals für den Veranlagungszeitraum 2010 anzuwen-
                      denden Lohnsteuerabzugsverfahrens sichergestellt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode                     – 35 –                           Drucksache 16/12254


                                                                                                                 Anlage 2

Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates


Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Geset-     ordnungsermächtigung so gewählt, dass dem Kostenanstieg
zes auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten      bei den Versicherungsunternehmen enge Grenzen gesetzt
begründet werden, geprüft.                                     sind. Der Rat bittet das Ressort um eine frühzeitige Beteili-
Durch das Gesetz werden für die Wirtschaft elf Informations-   gung bei der Erarbeitung der Rechtsverordnung. Hierbei
pflichten eingeführt, eine vereinfacht und eine aufgehoben.    wird es wichtig sein, dass sich der Katalog der branchenweit
Nach Schätzung des Ressorts entstehen hierdurch jährlich       einheitlichen Abschläge auf wenige Teilbeträge beschränkt,
Bürokratiekosten in saldierter Höhe von rund 15,5 Mio. Euro    um den für die Versicherungsunternehmen entstehenden
und einmalig in Höhe von rund 27,5 Mio. 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.889 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/12254, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 202.338–207.227 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 7041b630cc2a27c0….

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