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Artikel 2 · BT-Drs. 16/12232 · S. 8

Zu Artikel 2 (Änderung des BVL-Gesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des BVL-Gesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Durch die lediglich redaktionelle Änderung wird klargestellt,
dass es nicht nur um den Schutz der Zuständigkeiten sonsti-
ger Einrichtungen des Bundes zum Zeitpunkt des Erlasses
der Vorschrift geht.
Zu Buchstabe b
In § 2 des BVL-Gesetzes, der die Tätigkeitsgebiete des BVL
regelt, wird die Tätigkeit des BVL in einem neuen Absatz 1a
auf den Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes
ausgedehnt. § 2 Abs. 1a umschreibt die wichtigsten Tätig-
keitsgebiete des BVL zum Schutz der wirtschaftlichen Inter-
essen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, ohne eine
abschließende Regelung zu treffen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/12232
Das BVL hat bereits durch das EG-Verbraucherschutzdurch-
setzungsgesetz Aufgaben im Bereich des wirtschaftlichen
Verbraucherschutzes zugewiesen bekommen. Um jedoch für
den wirtschaftlichen Verbraucherschutz eine gebündelte Tä-
tigkeitsbeschreibung im BVL-Gesetz zu erreichen, werden
die dem BVL im EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz
zugewiesenen Aufgaben auf der Grundlage der Verordnung
(EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbrau-
cherschutz auch in das BVL-Gesetz aufgenommen (neuer § 2
Abs. 1a Nr. 1). Dies entspricht der Systematik des BVL-Ge-
setzes, das in § 3 Abs.1 eine Übertragung von Verwaltungs-
aufgaben des Bundes in den durch § 2 genannten Tätigkeits-
bereichen durch Gesetz vorsieht. Die dem BVL durch das
EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz zugewiesenen
Aufgaben sollten sich daher auch in der Tätigkeitsbeschrei-
bung des § 2 des BVL-Gesetzes wiederfinden. Soweit der
Geltungsbereich des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungs-
gesetzes betroffen ist, ist die Regelung nur deklaratorisch.
Daneben erfasst die Tätigkeitsbeschreibung des n

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.734 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/12232, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.053–28.787 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 1d273883e5ebb4fe….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP