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Artikel 2 · BT-Drs. 16/12232 · S. 8
Zu Artikel 2 (Änderung des BVL-Gesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des BVL-Gesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Durch die lediglich redaktionelle Änderung wird klargestellt, dass es nicht nur um den Schutz der Zuständigkeiten sonsti- ger Einrichtungen des Bundes zum Zeitpunkt des Erlasses der Vorschrift geht. Zu Buchstabe b In § 2 des BVL-Gesetzes, der die Tätigkeitsgebiete des BVL regelt, wird die Tätigkeit des BVL in einem neuen Absatz 1a auf den Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes ausgedehnt. § 2 Abs. 1a umschreibt die wichtigsten Tätig- keitsgebiete des BVL zum Schutz der wirtschaftlichen Inter- essen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, ohne eine abschließende Regelung zu treffen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/12232 Das BVL hat bereits durch das EG-Verbraucherschutzdurch- setzungsgesetz Aufgaben im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes zugewiesen bekommen. Um jedoch für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz eine gebündelte Tä- tigkeitsbeschreibung im BVL-Gesetz zu erreichen, werden die dem BVL im EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz zugewiesenen Aufgaben auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbrau- cherschutz auch in das BVL-Gesetz aufgenommen (neuer § 2 Abs. 1a Nr. 1). Dies entspricht der Systematik des BVL-Ge- setzes, das in § 3 Abs.1 eine Übertragung von Verwaltungs- aufgaben des Bundes in den durch § 2 genannten Tätigkeits- bereichen durch Gesetz vorsieht. Die dem BVL durch das EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz zugewiesenen Aufgaben sollten sich daher auch in der Tätigkeitsbeschrei- bung des § 2 des BVL-Gesetzes wiederfinden. Soweit der Geltungsbereich des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungs- gesetzes betroffen ist, ist die Regelung nur deklaratorisch. Daneben erfasst die Tätigkeitsbeschreibung des n
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.734 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/12232, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.053–28.787 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 1d273883e5ebb4fe….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP