Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/12226 · S. 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 1. Zu den Nummern 1 bis 3 Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen, die durch die Einfügung der Streumunition in die Verbots- und Strafvorschriften zu Antipersonenminen veranlasst sind. Drucksache 16/12226 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode 2. Zu Nummer 4 Die Vorschrift erweitert das bestehende Verbot von Antipersonenminen um das Verbot von Streumunition und normiert entsprechend Artikel 1 des Übereinkom- mens über Streumunition ein Verbot jeglichen Umgangs mit Streumunition, soweit er nicht nach Absatz 3 dieses Übereinkommens gemäß dessen Bestim- mungen zulässig ist. In Absatz 2 wird auf die Legaldefinition der Streumunition durch das Überein- kommen verwiesen. Ausbringungsmittel von Streumunition, wie insbesondere Artilleriewaffen, Lenkflugkörper oder Kampfflugzeuge, sind von den Bestim- mungen des Übereinkommens nicht berührt. Absatz 3 definiert unter Verweis auf die jeweiligen Bestimmungen des Überein- kommens über das Verbot von Antipersonenminen und des Übereinkommens über Streumunition (die Übereinkommen) die Handlungen, die nach diesen Übereinkommen zulässig sind. Insbesondere die Bestimmungen des Artikels 21 Absatz 3 des Übereinkommens über Streumunition erlauben eine weitere militä- rische Zusammenarbeit mit Nichtvertragsparteien, die ihrerseits möglicherwei- se Handlungen vornehmen, die der Vertragspartei verboten sind. 3. Zu Nummer 5 Unter Beibehaltung der Systematik des KrWaffKontrG werden die Strafvor- schriften des § 20a KrWaffKontrG zur Ahndung von Verstößen gegen die Ver- botsnorm für Streumunition erweitert. Da das Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen und das Übereinkommen über Streumunition in den wesentlichen Bestimmungen weitestgehend übereinstimmen, ist eine ent- sprechende Ahndung von Verstößen gegen die
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.182 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 16/12226 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/12226, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 10.995–13.177 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert 1dd266ae67905b55….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP