Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/12219 · S. 49
Zu Artikel 2 (Änderung des Mikrozensusgesetzes
Zu Artikel 2 (Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005) Die derzeitige Fassung des § 3 Satz 2 MZG 2005 gestattet es nicht, dass Haushalte in einem Kalenderjahr zweimal – zum einen als „Überhang“ aus dem davor liegenden Kalender- jahr, zum anderen gemäß Auswahlplan – zu befragen. Die Änderung soll nunmehr eine jahreswechselübergreifende Befragung – mit einer evtl. doppelten Befragung der Haus- halte in einem Kalenderjahr – ermöglichen. Eine höhere Be- lastung der Auskunftspflichtigen ist mit dieser Gesetzesän- derung nicht verbunden, da die Anzahl der Befragungen nicht erhöht wird. Die Haushalte werden wie bisher maximal viermal in einem Zeitraum von nunmehr fünf aufeinander folgenden Jahren befragt. Gemäß § 3 Satz 1 MZG 2005 ist der Mikrozensus seit 2005 eine kontinuierliche Erhebung, die gleichmäßig über die Ka- lenderwochen verteilt durchgeführt wird. Dieses Konzept führt zu einer gleitenden Berichtswoche, weil sich die Befra- gungen jeweils auf die Woche vor dem Befragungszeitpunkt beziehen. Erreichbarkeitsprobleme und Antwortverzögerun- gen vor allem in Ferienzeiten führen aber dazu, dass für einen Teil der Haushalte der tatsächliche Berichtszeitraum vom festgelegten Berichtszeitraum abweicht. Dies hat zu Verzerrungen in den Quartals- und Monatsstichproben des Mikrozensus geführt. Nach den bislang vorliegenden Ergeb- nissen können ca. 15 Prozent der Haushalte nicht für das Be- richtsquartal befragt werden, für das sie ursprünglich ausge- wählt wurden. Unter methodischen Gesichtspunkten sind diese Abweichungen vertretbar, da davon auszugehen ist, dass sich die Abweichungen in ihren Auswirkungen ausglei- chen. Um auch einen Ausgleich in den Berichtszeiträumen um den Jahreswechsel herum zu erhalten, muss aber gewähr- leistet sein, dass Verschiebungen auch über den Jahresw
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.889 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/12219, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 237.439–239.328 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert b0c777fb4c678347….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP