Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/12104 · S. 10
Zu Artikel 2 (Änderung anderer Rechtsvor-
Zu Artikel 2 (Änderung anderer Rechtsvor- schriften) In § 310 Absatz 3 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist der Verweis auf Artikel 29a EGBGB durch einen Verweis auf den neuen Artikel 46b EGBGB, der nunmehr die entsprechende Regelung enthält, zu ersetzen. Da die Definition des Großrisikos aus Artikel 10 Absatz 1 Satz 2 und 3 EGVVG in § 210 Absatz 2 VVG übernommen wird (Näheres siehe unten), sollen § 17 Satz 2 der Versiche- Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/12104 rungsvermittlungsverordnung (VersVermVO), § 10 Absatz 3 und § 111 Absatz 2 VAG sowie § 6 Absatz 6, § 7 Absatz 5 Satz 1, § 8 Absatz 3 Nummer 4 und § 65 VVG nunmehr auf diesen neuen Standort der Definition verweisen. Aufgrund des Vorrangs der Rom-I-Verordnung gegenüber dem kollisionsrechtlichen Richtlinienrecht (Artikel 23 der Rom-I-Verordnung) bedarf es insoweit keiner nationalen Umsetzungsvorschriften zum versicherungsvertraglichen Richtlinienrecht mehr. Das Zweite Kapitel des Einführungs- gesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz mit den Arti- keln 7 bis 15 EGVVG ist daher aufzuheben. Entsprechend entfällt auch die Überschrift zum Ersten Kapitel, da sich die Aufteilung in Kapitel erübrigt. Die Artikel 7 bis 15 EGVVG bleiben allerdings noch gültig für „Altfälle“, d. h. für Versi- cherungsverträge, die vor dem 17. Dezember 2009 geschlos- sen worden sind (Artikel 28 der Rom-I-Verordnung). Das vorrangige Recht der Verordnung tritt an die Stelle des nationalen Rechts. Dies gilt auch für Krankenversicherungs- verträge: Da Artikel 7 Absatz 4 der Rom-I-Verordnung für Pflichtversicherungsverträge eine Geltung des Rechts desje- nigen Staates anordnet, das die Versicherungspflicht vor- schreibt und die private Krankenversicherung im deutschen Recht seit dem 1. Januar 2009 Pflichtversich
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.231 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/12104, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 31.732–35.963 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 3c40a46ba28b3d33….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP