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Artikel 2 · BT-Drs. 16/12061 · S. 38

Zu Artikel 2 (Folgeänderungen)

Zu Artikel 2 (Folgeänderungen)
Zu Absatz 1 (Änderung des VwVfG)
Die Änderung des § 2 Absatz 2 Nummer 1 VwVfG dient
dazu, die Anwendbarkeit des VwVfG auch in den patent-
anwaltlichen Verwaltungsverfahren zu gewährleisten.
Zu Absatz 2 (Änderung von § 41 Absatz 1 BZRG)
Durch die Neufassung der Nummer 11 soll – als Folgeände-
rung zu § 34 PAO-E und in Angleichung an die Auskunfts-
erteilung an die Rechtsanwaltskammern – auch die Patent-
anwaltskammer zur Entscheidung in Zulassungsverfahren
Kenntnis nach § 41 BZRG erhalten. Der zweite Halbsatz
kann wegfallen, da sich die Zuständigkeit der Rechtsan-
waltskammern seit dem Gesetz zur Stärkung der Selbstver-
waltung der Rechtsanwaltschaft nicht mehr aus Rechtsver-
ordnungen, sondern nunmehr aus der BRAO unmittelbar
ergibt. Das Gleiche soll durch § 30 PAO-E für die Patent-
anwaltskammer gelten.
Zu Absatz 3 (Änderung der Patentanwaltsausbildungs-
und -prüfungsverordnung)
Im Zuge der wegfallenden Regelung des § 171 PAO und der
Neufassung der Vorschriften betreffend die Patentsachbear-
beiterinnen und -bearbeiter in § 158 PAO-E werden die Ver-
weisungen in der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungs-
verordnung auf diese Bestimmungen angepasst.
§ 45 kann durch den Wegfall des § 176 PAO insgesamt auf-
gehoben werden.
Auch die Übergangsregelung des § 46 kann aufgehoben
werden, weil sie durch Zeitablauf bedeutungslos geworden
ist. Sowohl die Verfahren nach Absatz 1, die eine vor dem
1. Januar 1999 begonnene Ausbildung betreffen, als auch die
in Absatz 2 geregelten Fälle der erleichterten Prüfungszulas-
sung vor dem 31. Dezember 2000 sind bereits im jetzigen
Zeitpunkt abgeschlossen.
Zu Absatz 4 (Änderung des Zweiten Gesetzes über das
Gemeinschaftspatent)
Artikel 14 des Zweiten Gesetzes über das Gemeinschafts-
patent ist wegen Zeitablauf

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.117 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/12061, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 166.577–168.694 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 7683a99c03be9b1e….

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