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Artikel 4 · BT-Drs. 16/12060 · S. 25

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Die HGrG-Reform soll zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Da die Standards des Gremiums nach § 49a Absatz 1 HGrG
bis zum 1. Januar 2010 vorliegen müssen, muss das Standar-
disierungsgremium nach § 49a Absatz 1 HGrG bereits vor
Ende 2009 seine Arbeiten aufnehmen und Standards erstel-
len.
Drucksache 16/12060 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Ge-
setzes auf Bürokratiekosten geprüft, die durch Informations-
pflichten begründet werden.
Mit dem vorliegenden Entwurf werden für Unternehmen so-
wie Bürgerinnen und Bürger keine Informationspflichten
eingeführt, geändert oder aufgehoben.
Informationspflichten der Verwaltung sind insbesondere
durch die Möglichkeit zur Einführung der staatlichen Dop-
pik berührt. Die im jeweiligen Einzelfall zu treffende Ent-
scheidung, Doppik einzuführen, führt zur Anwendung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs hinsichtlich laufender
Buchführung, Inventur, Bilanzierung und Abschlussgliede-
rung. Dadurch können Bürokratiekosten für die Verwaltung
entstehen. Eine Quantifizierung dieser Kosten ist erst nach
Erstellung der methodischen Grundlagen zur Anwendung
des Standardkosten-Modells für den Bereich der Verwaltung
möglich.
Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge-
setzlichen Prüfauftrags daher keine Bedenken gegen das Re-
gelungsvorhaben.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/12060
Anlage 3
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 854. Sitzung am 13. Februar
2009 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76
Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren
die Möglichkeit eine

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.844 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/12060, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 114.656–117.500 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 996629def1c5b8f1….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP