Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 16/12060 · S. 25
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 4 (Inkrafttreten) Die HGrG-Reform soll zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Da die Standards des Gremiums nach § 49a Absatz 1 HGrG bis zum 1. Januar 2010 vorliegen müssen, muss das Standar- disierungsgremium nach § 49a Absatz 1 HGrG bereits vor Ende 2009 seine Arbeiten aufnehmen und Standards erstel- len. Drucksache 16/12060 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Ge- setzes auf Bürokratiekosten geprüft, die durch Informations- pflichten begründet werden. Mit dem vorliegenden Entwurf werden für Unternehmen so- wie Bürgerinnen und Bürger keine Informationspflichten eingeführt, geändert oder aufgehoben. Informationspflichten der Verwaltung sind insbesondere durch die Möglichkeit zur Einführung der staatlichen Dop- pik berührt. Die im jeweiligen Einzelfall zu treffende Ent- scheidung, Doppik einzuführen, führt zur Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs hinsichtlich laufender Buchführung, Inventur, Bilanzierung und Abschlussgliede- rung. Dadurch können Bürokratiekosten für die Verwaltung entstehen. Eine Quantifizierung dieser Kosten ist erst nach Erstellung der methodischen Grundlagen zur Anwendung des Standardkosten-Modells für den Bereich der Verwaltung möglich. Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge- setzlichen Prüfauftrags daher keine Bedenken gegen das Re- gelungsvorhaben. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/12060 Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 854. Sitzung am 13. Februar 2009 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Möglichkeit eine
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.844 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/12060, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 114.656–117.500 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 996629def1c5b8f1….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP