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Artikel 7 · BT-Drs. 16/11742 · S. 17
Zu Artikel 7 (Änderung des Finanzausgleichs-
Zu Artikel 7 (Änderung des Finanzausgleichs- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 1 Satz 5) Aufgrund des Übergangs der Ertragskompetenz der Kraft- fahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund zum 1. Juli 2009 wird die im Rahmen des Maßnahmenpakets „Beschäf- tigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ vom 21. De- zember 2008 durch den Bund an die Länder geleistete Kom- pensation für Ausfälle bei der Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum ab 1. Juli 2009 rückgängig gemacht. Hierzu wird der dem Bund nach § 1 Satz 5 FAG zustehende Festbetrag im Jahr 2010 um 325 Mio. Euro erhöht. Zu Nummer 2 Buchstabe b (§ 7 Absatz 1 Nummer 4 – neu –) Es handelt sich um eine Folgeänderung im Zusammenhang mit der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund. Im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen den Ländern sind auch die Einnahmen der Länder aus dem Kompensationsbe- trag zum Ausgleich der Kraftfahrzeugsteuerausfälle wie Steuereinnahmen der Länder zu berücksichtigen. Damit wird sichergestellt, dass es nicht zu Veränderungen in der horizon- talen Einnahmeverteilung (einschließlich der Auswirkungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs) kommt.
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Herkunft
BT-Drs. 16/11742, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 62.492–63.618 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.38) +D1D2D3 · Prüfwert 1bca175555b6b1e4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP