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Artikel 2 · BT-Drs. 16/11742 · S. 14

Zu Artikel 2 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuer-

Zu Artikel 2 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuer-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionell notwendige Anpassung der Inhaltsübersicht an
den neu gefassten § 3b sowie den geänderten § 13.
Zu Nummer 2 (§ 3a Absatz 2 Satz 3 und 4)
Da durch Grundgesetzänderung die Verwaltungs- und Er-
tragshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund über-
geht, ist die Behördenbezeichnung anzupassen. Gemeint ist
damit die örtliche Behörde, die im Wege der Organleihe für
das Bundesministerium der Finanzen bei der Festsetzung und
Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer tätig wird.
Zu Nummer 3 (§ 3b – neu –)
Zu den Absätzen 1 bis 3
Durch die Förderung von besonders schadstoffreduzierten
Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor der Abgas-
stufe Euro 6 soll erreicht werden, dass die vom Straßenver-
kehr immer noch im deutlichen Umfang ausgehenden schä-
digenden Emissionen – insbesondere Partikel- und Stick-
oxidemissionen – weiter gemindert werden.
Für neue Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotoren
der Abgasstufe Euro 6, die ab dem 1. Juli 2009 bis zum
31. Dezember 2013 erstmals in den Verkehr kommen, wird
eine einmalige fahrzeuggebundene Steuerersparnis bis zu
einem Betrag von 150 Euro gewährt, auch wenn dieser Be-
trag durch die maximale Laufzeit bis zum 31. Dezember
2013 ggf. nicht ausgeschöpft werden kann.
Da nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäi-
schen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die
Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der
Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahr-
zeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Repa-
ratur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl.
L 171, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 692/
2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 (ABl. L 199, S. 1),
finanzielle Anreize für die Abgasstu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.844 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/11742, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 45.320–54.164 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.38) +D1D2D3 · Prüfwert 1bca175555b6b1e4….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP