Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/11742 · S. 14
Zu Artikel 2 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuer-
Zu Artikel 2 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuer- gesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionell notwendige Anpassung der Inhaltsübersicht an den neu gefassten § 3b sowie den geänderten § 13. Zu Nummer 2 (§ 3a Absatz 2 Satz 3 und 4) Da durch Grundgesetzänderung die Verwaltungs- und Er- tragshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund über- geht, ist die Behördenbezeichnung anzupassen. Gemeint ist damit die örtliche Behörde, die im Wege der Organleihe für das Bundesministerium der Finanzen bei der Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer tätig wird. Zu Nummer 3 (§ 3b – neu –) Zu den Absätzen 1 bis 3 Durch die Förderung von besonders schadstoffreduzierten Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor der Abgas- stufe Euro 6 soll erreicht werden, dass die vom Straßenver- kehr immer noch im deutlichen Umfang ausgehenden schä- digenden Emissionen – insbesondere Partikel- und Stick- oxidemissionen – weiter gemindert werden. Für neue Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotoren der Abgasstufe Euro 6, die ab dem 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals in den Verkehr kommen, wird eine einmalige fahrzeuggebundene Steuerersparnis bis zu einem Betrag von 150 Euro gewährt, auch wenn dieser Be- trag durch die maximale Laufzeit bis zum 31. Dezember 2013 ggf. nicht ausgeschöpft werden kann. Da nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäi- schen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahr- zeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Repa- ratur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 171, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 692/ 2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 (ABl. L 199, S. 1), finanzielle Anreize für die Abgasstu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.844 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/11742, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 45.320–54.164 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.38) +D1D2D3 · Prüfwert 1bca175555b6b1e4….
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