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Artikel 8 · BT-Drs. 16/11644 · S. 38
Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 8 (Inkrafttreten) Eine Übergangsvorschrift ist nicht erforderlich. Die meisten Länder haben zugesagt, ihre Untersuchungshaftvollzugsge- setze ebenfalls zum 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 39 – Drucksache 16/11644 Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Der Nationale Normenkontrollrat hat den Gesetzentwurf auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begrün- det werden, geprüft. Mit dem Gesetz werden keine Informationspflichten für die Wirtschaft, die Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger ein- geführt, geändert oder aufgehoben. Es entstehen keine neuen Bürokratiekosten für Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerin- nen und Bürger. Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge- setzlichen Prüfauftrages daher keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben. Drucksache 16/11644 – 40 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung am 19. Dezember 2008 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 2 (§ 114a Satz 2 StPO-E) In Artikel 1 Nr. 2 § 114a Satz 2 ist nach den Wörtern „ist ihm“ das Wort „unverzüglich“ einzufügen. Begründung § 114a Satz 2 StPO-E sieht für den Fall, dass bei der Ver- haftung die Aushändigung einer Abschrift und einer etwaigen Übersetzung nicht möglich ist, vor, dass dem Beschuldigten in einer für ihn verständlichen Sprache mitzuteilen ist, welches die Gründe für die Verhaftung sind und welche Beschuldigungen gegen ihn erhoben werden. Häufig wird diese Mitteilung in einer dem Beschuldigten verständlichen Sprache erst nach Hinzuziehen eines Dol- metschers möglich sein. Durch die Einfügung des Wortes „unverzüglich“ wird klarges
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 44.452 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/11644, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 191.940–236.392 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert c76ddeaa9ec7884f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP