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Artikel 8 · BT-Drs. 16/11644 · S. 38

Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)
Eine Übergangsvorschrift ist nicht erforderlich. Die meisten
Länder haben zugesagt, ihre Untersuchungshaftvollzugsge-
setze ebenfalls zum 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 39 – Drucksache 16/11644
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Gesetzentwurf auf
Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begrün-
det werden, geprüft.
Mit dem Gesetz werden keine Informationspflichten für die
Wirtschaft, die Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger ein-
geführt, geändert oder aufgehoben. Es entstehen keine neuen
Bürokratiekosten für Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerin-
nen und Bürger.
Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge-
setzlichen Prüfauftrages daher keine Bedenken gegen das
Regelungsvorhaben.
Drucksache 16/11644 – 40 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Anlage 3
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung am 19. Dezember
2008 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76
Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 (§ 114a Satz 2 StPO-E)
In Artikel 1 Nr. 2 § 114a Satz 2 ist nach den Wörtern „ist
ihm“ das Wort „unverzüglich“ einzufügen.
Begründung
§ 114a Satz 2 StPO-E sieht für den Fall, dass bei der Ver-
haftung die Aushändigung einer Abschrift und einer
etwaigen Übersetzung nicht möglich ist, vor, dass dem
Beschuldigten in einer für ihn verständlichen Sprache
mitzuteilen ist, welches die Gründe für die Verhaftung
sind und welche Beschuldigungen gegen ihn erhoben
werden.
Häufig wird diese Mitteilung in einer dem Beschuldigten
verständlichen Sprache erst nach Hinzuziehen eines Dol-
metschers möglich sein. Durch die Einfügung des Wortes
„unverzüglich“ wird klarges

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 44.452 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/11644, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 191.940–236.392 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert c76ddeaa9ec7884f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP