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Artikel 6 · BT-Drs. 16/11644 · S. 37

Zu Artikel 6 (Folgeänderungen)

Zu Artikel 6 (Folgeänderungen)
Zu Absatz 1 (Änderung von § 117b Satz 2 der Bundes-
rechtsanwaltsordnung)
§ 117b Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung ist lediglich
an § 147 Abs. 2 StPO-E anzupassen. § 147 Abs. 2 Satz 2
StPO-E hat ausschließlich die Funktion, inhaftierten Be-
schuldigten die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Haft zu
ermöglichen. Eine Übertragung dieses Gedankens auf ein
berufsgerichtliches Verfahren ist weder möglich noch gebo-
ten. Die Bezugnahme auf § 147 Abs. 2 StPO ist deshalb
– zur Klarstellung – auf Satz 1 zu beschränken.
Zu Absatz 2 (Änderung von § 101 Satz 2 der Patenanwalts-
ordnung)
Hier gilt Gleiches wie für die Bundesrechtsanwaltsordnung
(vgl. die Begründung zu Absatz 1).
Zu Absatz 3 (Änderung von § 108 Satz 2 des Steuer-
beratungsgesetzes)
Hier gilt Gleiches wie für die Bundesrechtsanwaltsordnung
(vgl. die Begründung zu Absatz 1).
Drucksache 16/11644 – 38 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Zu Absatz 4 (Änderung von § 82b Abs. 1 Satz 2 der Wirt-
schaftsprüferordnung)
Hier gilt Gleiches wie für die Bundesrechtsanwaltsordnung
(vgl. die Begründung zu Absatz 1).
Zu Absatz 5 (Änderung von § 148 Abs. 3 Halbsatz 1 des
Bundesberggesetzes)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu § 162 StPO-E.
Nach dessen Absatz 3 wird künftig auch die gerichtliche Zu-
ständigkeit für Ermittlungshandlungen nach Anklageerhe-
bung ausdrücklich in der Strafprozessordnung geregelt. Der
Verweis in § 148 Abs. 3 Halbsatz 1 des Bundesberggesetzes
ist entsprechend anzupassen.
Zu Absatz 6 (Änderung von Artikel 4 Halbsatz 1 des
Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkom-
men vom 22. Januar 1965 zur Verhütung von
Rundfunksendungen, die von Sendestellen
außerhalb der staatlichen Hoheitsgebiete
gesendet werden)
Es handelt sich um eine Folgeänderung. Durch den vorlie-
genden Ent

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.194 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/11644, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 189.614–191.808 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert c76ddeaa9ec7884f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP