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Artikel 6 · BT-Drs. 16/11644 · S. 37
Zu Artikel 6 (Folgeänderungen)
Zu Artikel 6 (Folgeänderungen) Zu Absatz 1 (Änderung von § 117b Satz 2 der Bundes- rechtsanwaltsordnung) § 117b Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung ist lediglich an § 147 Abs. 2 StPO-E anzupassen. § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO-E hat ausschließlich die Funktion, inhaftierten Be- schuldigten die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Haft zu ermöglichen. Eine Übertragung dieses Gedankens auf ein berufsgerichtliches Verfahren ist weder möglich noch gebo- ten. Die Bezugnahme auf § 147 Abs. 2 StPO ist deshalb – zur Klarstellung – auf Satz 1 zu beschränken. Zu Absatz 2 (Änderung von § 101 Satz 2 der Patenanwalts- ordnung) Hier gilt Gleiches wie für die Bundesrechtsanwaltsordnung (vgl. die Begründung zu Absatz 1). Zu Absatz 3 (Änderung von § 108 Satz 2 des Steuer- beratungsgesetzes) Hier gilt Gleiches wie für die Bundesrechtsanwaltsordnung (vgl. die Begründung zu Absatz 1). Drucksache 16/11644 – 38 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Zu Absatz 4 (Änderung von § 82b Abs. 1 Satz 2 der Wirt- schaftsprüferordnung) Hier gilt Gleiches wie für die Bundesrechtsanwaltsordnung (vgl. die Begründung zu Absatz 1). Zu Absatz 5 (Änderung von § 148 Abs. 3 Halbsatz 1 des Bundesberggesetzes) Es handelt sich um eine Folgeänderung zu § 162 StPO-E. Nach dessen Absatz 3 wird künftig auch die gerichtliche Zu- ständigkeit für Ermittlungshandlungen nach Anklageerhe- bung ausdrücklich in der Strafprozessordnung geregelt. Der Verweis in § 148 Abs. 3 Halbsatz 1 des Bundesberggesetzes ist entsprechend anzupassen. Zu Absatz 6 (Änderung von Artikel 4 Halbsatz 1 des Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkom- men vom 22. Januar 1965 zur Verhütung von Rundfunksendungen, die von Sendestellen außerhalb der staatlichen Hoheitsgebiete gesendet werden) Es handelt sich um eine Folgeänderung. Durch den vorlie- genden Ent
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.194 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/11644, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 189.614–191.808 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert c76ddeaa9ec7884f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP