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Artikel 4 · BT-Drs. 16/11644 · S. 37

Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über die inter-

Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über die inter-
nationale Rechtshilfe in Strafsachen)
Die Regelung des Vollzugs der vorläufigen Auslieferungs-
haft, der Auslieferungshaft und der Haft aufgrund einer An-
ordnung des Richters beim Amtsgericht erfolgt derzeit durch
§ 27 Abs. 1 IRG im Wege eines Verweises auf die den Voll-
zug der Untersuchungshaft regelnden Vorschriften der Straf-
prozessordnung (d. h. § 119 StPO) und des Jugendgerichts-
gesetzes. Durch die Föderalismusreform ist die bisherige
Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Recht des Un-
tersuchungshaftvollzugs auf die Länder übergegangen. Da
der Untersuchungshaftvollzug (abgesehen von dem gericht-
lichen Verfahren) folglich zukünftig in verschiedenen Lan-
desgesetzen geregelt sein wird, nimmt § 27 Abs. 1 IRG-E
nunmehr für den Vollzug der vorläufigen Auslieferungshaft,
der Auslieferungshaft und der Haft aufgrund einer Anord-
nung des Richters beim Amtsgericht allgemein die Vor-
schriften über den Vollzug der Untersuchungshaft in Bezug.
Zu diesen Vorschriften gehört neben den Landesvollzugsge-
setzen auch § 119a StPO-E, so dass gegen vollzugliche Ent-
scheidungen oder Maßnahmen auch im Rahmen der Auslie-
ferungshaft etc. gerichtliche Entscheidung beantragt werden
kann.
Da die Föderalismusreform die konkurrierende Gesetzge-
bungskompetenz des Bundes für das gerichtliche Verfahren
unberührt gelassen hat, wird allerdings die bisher in § 119
Abs. 3 Alternative 1 StPO geregelte Anordnung von Be-
schränkungen, die dem Beschuldigten aus Zwecken der Un-
tersuchungshaft auferlegt werden (und die somit nicht aus
vollzuglichen Gründen ergehen), auch zukünftig in der
Strafprozessordnung erfolgen (in § 119 StPO-E). Insbeson-
dere dann, wenn sich das Ersuchen des die Auslieferung
begehrenden Staates auf einen dort bestehen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.623 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/11644, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 185.211–187.834 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert c76ddeaa9ec7884f….

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