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Artikel 3 · BT-Drs. 16/11643 · S. 138

Zu Artikel 3 (Änderung des Unterlassungsklagen-

Zu Artikel 3 (Änderung des Unterlassungsklagen-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Änderung des § 2)
In die Liste exemplarischer Verbraucherschutzgesetze soll
auch die Umsetzung der zivilrechtlichen Teile der Zah-
lungsdiensterichtlinie aufgenommen werden. Da die Umset-
zung nicht nur durch die §§ 675c bis 676c BGB-E, sondern
auch durch Artikel 248 EGBGB-E erfolgt, soll in § 2 Abs. 2
Nr. 1 allgemein auf die Vorschriften des Bürgerlichen
Rechts verwiesen werden.
Zu Nummer 2 (Änderung des § 13)
Mit der Änderung von § 13 Abs. 1 soll die Anspruchsbe-
rechtigung für den Auskunftsanspruch gegen die Anbieter
von Post-, Telekommunikations- oder Telemediendiensten
neu geregelt werden. Gleichzeitig wird die Terminologie der
Vorschrift an die des Telemediengesetzes angepasst.
Künftig sollen auch alle Stellen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 direkt
anspruchsberechtigt sein. Die Beschränkung des Anspruchs
auf die Wettbewerbszentrale und andere Wettbewerbsver-
bände, die durch die Unterlassungsklagenverordnung be-
stimmt werden, soll aufgegeben werden. Verstöße gegen das
Wettbewerbsrecht oder Verbraucherschutzgesetze können
besser bekämpft werden, wenn alle anspruchsberechtigten
Verbände nach § 3 Abs. 1 und § 8 Abs. 5 des Gesetzes ge-
gen den unlauteren Wettbewerb (UWG) direkt Auskunft
von den Diensteanbietern verlangen können. Dies gilt ins-
besondere auch für Fälle unerlaubter Telefonwerbung, bei
denen der Anrufer nur über seine Telefonnummer identifi-
ziert werden kann. Der Anspruch soll so ausgestaltet wer-
den, dass die Diensteanbieter bei den anspruchsberechtigten
Stellen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 nur prüfen müssen, ob es sich
um einen rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerb-
licher oder selbständiger beruflicher Interessen handelt.
Dies lässt sich einfach anhand der Vereinssatzung feststel-
len. Hins

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.128 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/11643, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 664.872–672.000 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert d33a8723c074c131….

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