Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 16/11643 · S. 119

Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes

Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes
zum Bürgerlichen Gesetzbuche
– EGBGB)
Zu Nummer 1 (Änderung des Artikels 29a)
Artikel 29a EGBGB regelt Besonderheiten bei der Bestim-
mung der Rechtsordnung, die auf Schuldverträge unter Be-
teiligung von Verbrauchern anzuwenden ist, wenn ein Sach-
verhalt Auslandsbezug aufweist. Die verbraucherschützen-
den Vorschriften der Verbraucherkreditrichtlinie dürfen nicht
umgangen werden, indem das Recht eines Drittstaats als das
auf den Darlehens- oder Finanzierungshilfevertrag anzuwen-
dende Recht gewählt wird, wenn dieser Vertrag einen engen
Zusammenhang mit dem Gebiet eines oder mehrerer Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union aufweist. Dies sieht
Artikel 22 Abs. 4 der Verbraucherkreditrichtlinie vor. Die
Umsetzung dieser Vorgabe, die in der alten Richtlinie keinen
Vorgänger hat, soll wie in vergleichbaren anderen Fällen er-
folgen, indem die Richtlinie in den Katalog verbraucher-
schützender Richtlinien aufgenommen wird.
Zu Nummer 2 (Anfügung des Artikels 229 § 20)
Dem Artikel 229 EGBGB wird ein neuer § 20 angefügt, der
die Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Umsetzung der
Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der
Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vor-
schriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht enthält.
Nach Absatz 1 finden auf Schuldverhältnisse, die vor dem
Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes entstanden sind, das
Bürgerliche Gesetzbuch und die BGB-Informationspflich-
ten-Verordnung in der jeweils bis dahin geltenden Fassung
Anwendung. Die Regelung berücksichtigt, dass es grund-
sätzlich nicht gerechtfertigt ist, auf am Stichtag bereits be-
Drucksache 16/11643 – 120 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
stehende Schuldverhältnisse das neue Recht anzuwenden,
das zum Zeitpunkt der

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.271 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/11643 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/11643, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 551.064–559.335 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert d33a8723c074c131….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP