Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/11643 · S. 119
Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes
Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche – EGBGB) Zu Nummer 1 (Änderung des Artikels 29a) Artikel 29a EGBGB regelt Besonderheiten bei der Bestim- mung der Rechtsordnung, die auf Schuldverträge unter Be- teiligung von Verbrauchern anzuwenden ist, wenn ein Sach- verhalt Auslandsbezug aufweist. Die verbraucherschützen- den Vorschriften der Verbraucherkreditrichtlinie dürfen nicht umgangen werden, indem das Recht eines Drittstaats als das auf den Darlehens- oder Finanzierungshilfevertrag anzuwen- dende Recht gewählt wird, wenn dieser Vertrag einen engen Zusammenhang mit dem Gebiet eines oder mehrerer Mit- gliedstaaten der Europäischen Union aufweist. Dies sieht Artikel 22 Abs. 4 der Verbraucherkreditrichtlinie vor. Die Umsetzung dieser Vorgabe, die in der alten Richtlinie keinen Vorgänger hat, soll wie in vergleichbaren anderen Fällen er- folgen, indem die Richtlinie in den Katalog verbraucher- schützender Richtlinien aufgenommen wird. Zu Nummer 2 (Anfügung des Artikels 229 § 20) Dem Artikel 229 EGBGB wird ein neuer § 20 angefügt, der die Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vor- schriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht enthält. Nach Absatz 1 finden auf Schuldverhältnisse, die vor dem Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes entstanden sind, das Bürgerliche Gesetzbuch und die BGB-Informationspflich- ten-Verordnung in der jeweils bis dahin geltenden Fassung Anwendung. Die Regelung berücksichtigt, dass es grund- sätzlich nicht gerechtfertigt ist, auf am Stichtag bereits be- Drucksache 16/11643 – 120 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode stehende Schuldverhältnisse das neue Recht anzuwenden, das zum Zeitpunkt der
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.271 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/11643, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 551.064–559.335 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert d33a8723c074c131….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP