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Artikel 1 · BT-Drs. 16/11609 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 12b) § 12b wird neu gefasst. Das Wort „erhebliche“ (Freisetzung) in der Überschrift zu § 12b und das Wort „erheblichen“ (Freisetzung) in Absatz 1 Satz 1 der bisherigen Fassung entfallen. Es handelt sich um eine Eingrenzung der Zweckbestimmung der Zuverlässig- keitsüberprüfung, die sich in den materiellen Anforderun- gen für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprü- fung nicht konsequent widerspiegelt. So ist fraglich, ob eine einfache Zuverlässigkeitsüberprüfung (siehe § 2 Nr. 3 AtZüV in Verbindung mit § 3 Abs. 3 AtZüV) überhaupt auf den Schutz vor „einer Entwendung oder einer erheblichen Freisetzung radioaktiver Stoffe“ angelegt ist. Nach § 9 Abs. 2 AtZüV kann die zuständige Behörde nach pflichtge- mäßem Ermessen von einer Zuverlässigkeitsüberprüfung absehen, wenn das mit der kerntechnischen Anlage oder Tä- tigkeit verbundene Risiko gering ist. Auch wenn die Gefahr einer erheblichen Freisetzung radioaktiver Stoffe nicht be- steht, ist die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprü- fung somit nicht immer, sondern nur in Einzelfällen ausge- schlossen. Das Bundesamt für Strahlenschutz führt Zuverlässigkeits- überprüfungen nur durch, soweit es nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 zuständig ist. Die Verweisung in Absatz 1 Satz 1 auf § 23 wird dementsprechend konkretisiert. Die weiteren Änderungen in Satz 1 gegenüber der bisheri- gen Regelung dienen der übersichtlicheren Benennung des Personenkreises, dessen Zuverlässigkeit zu überprüfen ist. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/11609 Eine inhaltliche Abweichung gegenüber der ursprünglichen Regelung ist nicht bezweckt. In den Katalog des zu überprü- fenden Personenkreises werden nun ausdrücklich auch die Personen aufgenommen, die nach § 20 als Sach
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.890 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/11609, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.138–50.028 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert d6375ea462156a8f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP