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Artikel 1 · BT-Drs. 16/11609 · S. 10

Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 12b)
§ 12b wird neu gefasst.
Das Wort „erhebliche“ (Freisetzung) in der Überschrift zu
§ 12b und das Wort „erheblichen“ (Freisetzung) in Absatz 1
Satz 1 der bisherigen Fassung entfallen. Es handelt sich um
eine Eingrenzung der Zweckbestimmung der Zuverlässig-
keitsüberprüfung, die sich in den materiellen Anforderun-
gen für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprü-
fung nicht konsequent widerspiegelt. So ist fraglich, ob eine
einfache Zuverlässigkeitsüberprüfung (siehe § 2 Nr. 3
AtZüV in Verbindung mit § 3 Abs. 3 AtZüV) überhaupt auf
den Schutz vor „einer Entwendung oder einer erheblichen
Freisetzung radioaktiver Stoffe“ angelegt ist. Nach § 9
Abs. 2 AtZüV kann die zuständige Behörde nach pflichtge-
mäßem Ermessen von einer Zuverlässigkeitsüberprüfung
absehen, wenn das mit der kerntechnischen Anlage oder Tä-
tigkeit verbundene Risiko gering ist. Auch wenn die Gefahr
einer erheblichen Freisetzung radioaktiver Stoffe nicht be-
steht, ist die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprü-
fung somit nicht immer, sondern nur in Einzelfällen ausge-
schlossen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz führt Zuverlässigkeits-
überprüfungen nur durch, soweit es nach § 23 Abs. 1 Nr. 1
bis 5 zuständig ist. Die Verweisung in Absatz 1 Satz 1 auf
§ 23 wird dementsprechend konkretisiert.
Die weiteren Änderungen in Satz 1 gegenüber der bisheri-
gen Regelung dienen der übersichtlicheren Benennung des
Personenkreises, dessen Zuverlässigkeit zu überprüfen ist.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/11609
Eine inhaltliche Abweichung gegenüber der ursprünglichen
Regelung ist nicht bezweckt. In den Katalog des zu überprü-
fenden Personenkreises werden nun ausdrücklich auch die
Personen aufgenommen, die nach § 20 als Sach

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.890 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/11609, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.138–50.028 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert d6375ea462156a8f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP