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Artikel 16 · BT-Drs. 16/11608 · S. 24

Zu Artikel 16

Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die ge-
änderte Behördenbezeichnung.
Zu Nummer 2
Die Änderung stellt eine rein redaktionelle Anpassung an die
Begrifflichkeiten der SES-Verordnungen dar. Die Koordi-
nierung von Flughäfen und die Zusammensetzung von Ko-
ordinierungsausschüssen ist eine operative Aufgabe, die
weiterhin von der Flugsicherungsorganisation wahrgenom-
men wird.
Zu Nummer 3
Die Aufgabe, Verstöße gegen die Flughafenkoordinierung
zu verfolgen, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Ände-
rung der Vorschrift durch Zuweisung der Zuständigkeit an
das BAF führt insoweit auch in diesem Bereich zu einer Har-
monisierung.

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Herkunft

BT-Drs. 16/11608, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 106.397–107.069 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 7cbc26018f2cf4ad….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP