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Artikel 1 · BT-Drs. 07/4519 · S. 5

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Die Entwicklung und derzeitige Situation auf dem
Arbeitsmarkt rechtfertigen die Annahme, daß für
den hohen Anteil jugendlicher Arbeitsloser der ge-
ringere arbeitsrechtliche Schutz dieses Personen-
kreises mitursächlich ist. Nach der derzeitigen
Rechtslage kann nämlich jugendlichen Arbeitneh-
mern unter 18 Jahren ordentlich gekündigt werden,
ohne daß hierfür personen-, verhaltens- oder be-
triebsbedingte Gründe vorliegen müssen. Es ist nicht
auszuschließen, daß dieser geringere Rechtsschutz
Arbeitgeber in Zeiten einer rückläufigen Konjunktur
dazu verleitet, jugendliche Arbeitnehmer auch dann
zu entlassen, wenn die Kündigung im Einzelfall so-
zial nicht gerechtfertigt ist, weil Arbeitnehmer unter
18 Jahren sich nicht auf die Schranken des Kündi-
gungsschutzgesetzes berufen können.
Der Ausschluß jüngerer Arbeitnehmer vom Kündi-
gungsschutz ist erst durch das Kündigungsschutz-
gesetz 1951 eingeführt worden. Mit dem ersten
Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz wurde 1969 das
Mindestalter von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt.
Die Altersgrenzen werden damit begründet, daß es
für Jugendliche gut sei, sich einmal betrieblich zu
verändern und auf die Wanderschaft zu gehen. Diese
Argumentation überzeugt nicht, weil das Kündi-
gungsschutzgesetz ohnehin nur für Arbeitgeberkün-
digungen gilt, es dem Jugendlichen also unbenom-
men bleibt, sich innerhalb der ordentlichen Kündi-
gungsfristen beruflich zu verändern.
Wünscht er dies nicht, so ist kein sachlicher Grund
einzusehen, warum gerade die Kündigung eines
jugendlichen Arbeitnehmers nicht sozial gerechtfer-
tigt sein muß. Gewiß kann die Kündigung gegen-
über einem jüngeren Arbeitnehmer eher sozial ge-
rechtfertigt sein als jene gegenüber seinem älteren
Arbeitskollegen. Das Alter des Arbeitnehmers kann
indessen bei den Gründen in

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.227 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 07/4519, 7. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 3.457–5.684 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert f9c8e2ddce327030….

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