Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 07/3020 · S. 36
Zu Artikel 2: Änderung des Reichssiedlungsgesetzes
Zu Artikel 2: Änderung des Reichssiedlungsgesetzes
Zu Nr. 74 (§ 146)
Nach § 26 a Abs. 1 können sich Teilnehmergemein-
Die Vorschrift ist im Hinblick auf § 93 VwGO ent- schaften zu Verbänden zusammenschließen, die nach
behrlich. Maßgabe ihrer Satzung an die Stelle der Teilneh-
mergemeinschaften treten. Angesichts dieser Mög-
Zu Nr. 75 (§ 147) lichkeit der Übertragung von Befugnissen der Teil-
Zu a) nehmergemeinschaften auf die Verbände der Teil-
nehmergemeinschaften erscheint es sachgerecht, zu-
Die vorgeschlagene Ergänzung erklärt sich aus der zulassen, daß die Landesregierungen neben den
Besonderheit des Flurbereinigungsverfahrens. Sie Teilnehmergemeinschaften auch die Verbände der
berücksichtigt, daß der Grundbesitz nicht nur im Teilnehmergemeinschaften als Siedlungsunterneh-
Interesse der Eigentümer, sondern auch im allge- men bezeichnen. Die mit der Verbandsbildung für
meinen Interesse dem Flurbereinigungsverfahren die dem Verband angehörenden Teilnehmergemein-
unterworfen ist. Diese Überlegung liegt auch schon schaften im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren
Absatz 1 zugrunde. zu erwartenden Verbesserungen rechtlicher und tat-
sächlicher Art dürften den Teilnehmergemeinschaf-
Zu b)
ten auch im Rahmen der Aufgaben nach dem Reichs-
Die derz
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.511 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 07/3020, 7. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 202.937–206.448 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert c1c8cd0628d0a165….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP