Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 11 · BT-Drs. 07/2722 · S. 29
Zu Artikel 11 — Außensteuergesetz —
Zu Artikel 11 — Außensteuergesetz — Zu Nummer 1 Durch die einzufügenden Worte „die beschränkte Steuerpflicht im Sinn" (des Einkommensteuergeset- zes) soll sowohl der sachliche Umfang dieser Steuer- pflicht als auch die Steuerpflicht im Sinn der Ver- pflichtung zur Leistung einer Steuer von bestimmter Höhe getroffen werden. Zu Nummer 2 und 3 Es handelt sich hinsichtlich der Verweisung um redaktionelle Anpassungen an die entsprechenden Änderungen des Einkommensteuergesetzes. Zu Nummer 4 Die Änderung dient der Verdeutlichung des gegen- wärtigen Textes.
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Herkunft
BT-Drs. 07/2722, 7. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 101.225–101.781 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert b47028808b2810d3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP