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Artikel 11 · BT-Drs. 07/2722 · S. 29

Zu Artikel 11 — Außensteuergesetz —

Zu Artikel 11 — Außensteuergesetz —
Zu Nummer 1
Durch die einzufügenden Worte „die beschränkte
Steuerpflicht im Sinn" (des Einkommensteuergeset-
zes) soll sowohl der sachliche Umfang dieser Steuer-
pflicht als auch die Steuerpflicht im Sinn der Ver-
pflichtung zur Leistung einer Steuer von bestimmter
Höhe getroffen werden.
Zu Nummer 2 und 3
Es handelt sich hinsichtlich der Verweisung um
redaktionelle Anpassungen an die entsprechenden
Änderungen des Einkommensteuergesetzes.
Zu Nummer 4
Die Änderung dient der Verdeutlichung des gegen-
wärtigen Textes.

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Herkunft

BT-Drs. 07/2722, 7. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 101.225–101.781 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert b47028808b2810d3….

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