Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 07/2175 · S. 7

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsge-
setzes
Zu Nummer 1 - Erwerb der Staatsangehörigkeit
durch Geburt (§ 4 RuStAG)
1. Die Neuregelung des § 4 RuStAG
Der Entwurf hält bei der Neuregelung a m herkömm-
lichen Prinzip des „ius sanguinis" fest, d. h. der
Erwerb der Staatsangehörigkeit knüpft unabhängig
vom Geburtsort des Kindes allein an die Abstam-
mung an.
Eheliche Kinder erwerben künftig nach § 4 Abs. 1
Nr. 1 die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein
Elternteil Deutscher ist. Das bedeutet, daß beide
Eltern dem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit
vermitteln, wenn sie bei der Geburt des Kindes
deutsche Staatsangehörige sind. Der Erwerb der
Staatsangehörigkeit tritt aber auch dann ein, wenn
nur ein Elternteil (gleichgültig, ob Vater oder Mut-
ter) bei der Geburt des Kindes die deutsche Staats-
angehörigkeit besitzt. Künftig erwirbt daher auch
das eheliche Kind einer deutschen Mutter und eines
ausländischen Vaters durch die Geburt stets die
(deutsche) Staatsangehörigkeit. Bisher war dies nur
dann der Fall, wenn das Kind sonst staatenlos ge-
worden wäre; diese bisher in § 4 Abs. 1 Satz 2
RuStAG getroffene Sonderregelung erübrigt sich
künftig. Das nichteheliche Kind erwirbt nach § 4
Abs. 1 Nr. 2 — wie bisher - die (deutsche) Staats-
angehörigkeit, wenn seine Mutter Deutsche ist.
2. Völkerrechtliche Gesichtspunkte
Grundsätze des Völkerrechts stehen der beabsichtig-
ten Änderung nicht entgegen.
Das Völkerrecht überläßt es dem innerstaatlichen
Recht zu bestimmen, welches der völkerrechtlich an-
erkannten Prinzipien (ius sanguinis/ius soli) beim
originären Erwerb der Staatsangehörigkeit durch
Geburt maßgebend sein soll. Entscheidet sich das
innerstaatliche Recht dafür, an die Abstammung von
eigenen Staatsangehörigen anzuknüpfen, so ist es
ihm freigeste l

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.071 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 07/2175 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 07/2175, 7. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.410–32.481 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.38) +D1D2D3 · Prüfwert 6c481768dd7d6595….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP