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Artikel 8 · BT-Drs. 16/11385 · S. 56

Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 57 – Drucksache 16/11385
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Gesetzentwurf auf
Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begrün-
det werden, geprüft.
Mit dem Gesetz werden vier Informationspflichten der Ver-
waltung neu begründet und zwei Informationspflichten der
Verwaltung geändert. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für
die Wirtschaft entstehen keine neuen Bürokratiekosten.
Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge-
setzlichen Prüfauftrags daher keine Bedenken gegen das Re-
gelungsvorhaben.
Drucksache 16/11385 – 58 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Anlage 3
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. November
2008 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76
Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe c (§ 31 Abs. 3 BRAO)
Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe c ist wie folgt zu ändern:
a) In Doppelbuchstabe aa sind nach den Wörtern „beste-
hende Berufs- und Vertretungsverbote“ die Wörter
„sowie Ausübungsverbote nach § 47“ einzufügen.
b) In Doppelbuchstabe bb sind nach dem Wort „Vertre-
tungsverbot“ die Wörter „oder einem Ausübungsver-
bot nach § 47“ einzufügen.
Begründung
Das Rechtsanwaltsverzeichnis soll Auskunft darüber ge-
ben, wer zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist und den
Beruf ausüben darf. Neben Berufs- und Vertretungsver-
boten stellen auch Ausübungsverbote nach § 47 BRAO
Einschränkungen der anwaltlichen Tätigkeitsbefugnis
dar, die in gleicher Weise bekannt zu machen sind.
2. Zu Artikel 1 Nr. 13 (§ 36 Abs. 2 Satz 3 BRAO)
Artikel 1 Nr. 13 § 36 Abs. 2 Satz 3 ist wie folgt zu fas

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 51.386 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/11385, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 253.482–304.868 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 14fa9b7238ed804d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP