Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 16/11385 · S. 56
Zu Artikel 8 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 8 (Inkrafttreten) Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 57 – Drucksache 16/11385 Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Der Nationale Normenkontrollrat hat den Gesetzentwurf auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begrün- det werden, geprüft. Mit dem Gesetz werden vier Informationspflichten der Ver- waltung neu begründet und zwei Informationspflichten der Verwaltung geändert. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entstehen keine neuen Bürokratiekosten. Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge- setzlichen Prüfauftrags daher keine Bedenken gegen das Re- gelungsvorhaben. Drucksache 16/11385 – 58 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. November 2008 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe c (§ 31 Abs. 3 BRAO) Artikel 1 Nr. 12 Buchstabe c ist wie folgt zu ändern: a) In Doppelbuchstabe aa sind nach den Wörtern „beste- hende Berufs- und Vertretungsverbote“ die Wörter „sowie Ausübungsverbote nach § 47“ einzufügen. b) In Doppelbuchstabe bb sind nach dem Wort „Vertre- tungsverbot“ die Wörter „oder einem Ausübungsver- bot nach § 47“ einzufügen. Begründung Das Rechtsanwaltsverzeichnis soll Auskunft darüber ge- ben, wer zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist und den Beruf ausüben darf. Neben Berufs- und Vertretungsver- boten stellen auch Ausübungsverbote nach § 47 BRAO Einschränkungen der anwaltlichen Tätigkeitsbefugnis dar, die in gleicher Weise bekannt zu machen sind. 2. Zu Artikel 1 Nr. 13 (§ 36 Abs. 2 Satz 3 BRAO) Artikel 1 Nr. 13 § 36 Abs. 2 Satz 3 ist wie folgt zu fas
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 51.386 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/11385, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 253.482–304.868 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 14fa9b7238ed804d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP