Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 16/11385 · S. 55
Zu Artikel 7 (Änderung kostenrechtlicher
Zu Artikel 7 (Änderung kostenrechtlicher Vorschriften) Zu Absatz 1 Nr. 1 Durch das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes Drucksache 16/11385 – 56 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode (2. JGGÄndG) und anderer Gesetze (BGBl. 2007 I S. 2894) ist in § 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe j GKG eine Einfügung vor- genommen worden, die bei der Neufassung des § 1 GKG durch das am 19. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag be- schlossene Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreiten- den Forderungsdurchsetzung und Zustellung (Bundestags- drucksache 16/9639; Plenarprotokoll 16/169 S. 17866) versehentlich nicht übernommen worden ist. Durch die vor- geschlagene Änderung wird die notwendige Ergänzung durch das 2. JGGÄndG wieder in § 1 GKG eingefügt. Zu Absatz 1 Nr. 2, Absatz 2 bis 4 und Absatz 5 Nr. 1 und 3 In Streitwert- und Kostenbeschwerden bzw. entsprechenden Erinnerungen besteht auch dann kein Anwalts- oder Vertre- tungszwang, wenn dies im zugrunde liegenden Hauptsache- verfahren der Fall ist. Die Änderungen in Artikel 6 stellen dies in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtslage für alle in Betracht kommenden Rechtsbehelfe klar. § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG, § 57 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), § 14 Abs. 6 Satz 1 der Kostenordnung (KostO), § 4 Abs. 6 Satz 1 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) sowie § 11 Abs. 6 Satz 1 und § 33 Abs. 7 Satz 1 des Rechts- anwaltsvergütungsgesetzes (RVG) regeln übereinstimmend, dass Anträge und Erklärungen – also auch einschlägige Rechtsbehelfe – zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben oder schriftlich eingereicht werden können. Diese Bestim- mungen sind Teil eines in den kostenrechtlichen Gesetzen eigenständig geregelten und einheitlich für all
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.062 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 16/11385 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/11385, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 248.420–253.482 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 14fa9b7238ed804d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP