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Artikel 7 · BT-Drs. 16/11385 · S. 55

Zu Artikel 7 (Änderung kostenrechtlicher

Zu Artikel 7 (Änderung kostenrechtlicher
Vorschriften)
Zu Absatz 1 Nr. 1
Durch das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Zweite
Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Drucksache 16/11385 – 56 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
(2. JGGÄndG) und anderer Gesetze (BGBl. 2007 I S. 2894)
ist in § 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe j GKG eine Einfügung vor-
genommen worden, die bei der Neufassung des § 1 GKG
durch das am 19. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag be-
schlossene Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreiten-
den Forderungsdurchsetzung und Zustellung (Bundestags-
drucksache 16/9639; Plenarprotokoll 16/169 S. 17866)
versehentlich nicht übernommen worden ist. Durch die vor-
geschlagene Änderung wird die notwendige Ergänzung
durch das 2. JGGÄndG wieder in § 1 GKG eingefügt.
Zu Absatz 1 Nr. 2, Absatz 2 bis 4 und Absatz 5 Nr. 1
und 3
In Streitwert- und Kostenbeschwerden bzw. entsprechenden
Erinnerungen besteht auch dann kein Anwalts- oder Vertre-
tungszwang, wenn dies im zugrunde liegenden Hauptsache-
verfahren der Fall ist. Die Änderungen in Artikel 6 stellen
dies in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtslage für
alle in Betracht kommenden Rechtsbehelfe klar.
§ 66 Abs. 5 Satz 1 GKG, § 57 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes
über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), § 14
Abs. 6 Satz 1 der Kostenordnung (KostO), § 4 Abs. 6 Satz 1
des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG)
sowie § 11 Abs. 6 Satz 1 und § 33 Abs. 7 Satz 1 des Rechts-
anwaltsvergütungsgesetzes (RVG) regeln übereinstimmend,
dass Anträge und Erklärungen – also auch einschlägige
Rechtsbehelfe – zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben
oder schriftlich eingereicht werden können. Diese Bestim-
mungen sind Teil eines in den kostenrechtlichen Gesetzen
eigenständig geregelten und einheitlich für all

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.062 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/11385, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 248.420–253.482 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 14fa9b7238ed804d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP